Opfergang des Tumorvertrauten

Aus Pathfinder-SRD

Dein Tumorvertrauter tut alles erdenkliche, um dein Leben zu schützen.

Voraussetzungen: Entdeckung Tumorvertrauter.

Vorteil: Wenn dein Tumorvertrauter mit dir verbunden ist und du durch Schaden im Kampf (durch eine Waffe oder einen anderen Schlag, nicht aber durch einen Zauber oder eine Zauberähnliche Fähigkeit) auf 0 oder weniger Trefferpunkte reduziert werden würdest, wirft der Vertraute sich mit einer Augenblicklichen Aktion in die Schlagbahn. Sollte ihm ein Reflexwurf gegen einen SG in Höhe des zugefügten Schadens gelingen, erleidet er stattdessen den vollen Schaden dieses Angriffes, ansonsten nur den halben Schaden. Der Vertraute muss den Angriff kommen sehen und im Stande sein, darauf zu reagieren, um diese Fähigkeit nutzen zu können. Der Einsatz dieses Opfergangs ist nur 1 Mal täglich möglich. Sollte ihm sein GE-Bonus auf die RK verweigert werden, kann er diese Fähigkeit nicht nutzen. Ohne das Talent Opfergang des Tumorvertrauten steht dem Vertrauten kein Reflexwurf zu, mit dem er den Angriffsschaden halbieren kann. Deshalb ist seine Fähigkeit Verbessertes Entrinnen in diesem Fall nicht anwendbar.