Gefallener

Aus Pathfinder-SRD

Dieser geisterhafte Kreuzfahrer schwebt direkt über dem Boden. Trotz seiner phantomartigen Erscheinung wirken seine Waffen und seine Rüstung recht fest.

HG 8

EP 4.800

RB Mittelgroßer Untoter (Körperlos)

INI +3; Sinne Blindgespür 18 m, Dunkelsicht 18 m; Wahrnehmung +17

Verteidigung[Bearbeiten]

RK 22, Berührung 17, auf dem Falschen Fuß 19 (+4 Ablenkung, +3 GE, +4 Rüstung, +1 Schild)

TP 93 (11W8+44)

REF +6, WIL +10, ZÄH +7

Immunitäten wie Untote; Resistenzen Feuer 5, Säure 5; Verteidigungsfähigkeiten Körperlos, Resistenz gegen Fokussieren +4, Wiederkehr

Schwächen Lichtempfindlichkeit

Angriff[Bearbeiten]

Bewegungsrate Fliegen 9 m (perfekt)

Nahkampf Langschwert +11/+6 (1W8/19–20 plus 2W6 negative Energie und Bote der Verzweiflung), Leichter Schild +10 (1W3 plus 2W6 negative Energie und Bote der Verzweiflung)

Fernkampf Langbogen +11/+6 (1W8 Energieschaden/×3 plus 2W6 negative Energie und Bote der Verzweiflung)

Besondere Angriffe Bote der Verzweiflung, Fluch des Unbestatteten, Geisterhafte Ausrüstung, Hauch des Grabes


Zauberähnliche Fähigkeiten (ZS 12; Konzentration +16)

3/Tag — Tiefere Dunkelheit, Telekinese (SG 19)

Spielwerte[Bearbeiten]

ST —, GE 16, KO —, IN 13, WE 17, CH 18

GAB +8; KMB +15; KMV 25

Talente Defensive Kampfweise, Kampf mit zwei Waffen, Schildstoß, Tödliche Zielgenauigkeit, Verbesserter Schildstoß, Waffenfokus (Langschwert)

Fertigkeiten Einschüchtern +18, Fliegen +15, Motiv erkennen +17, Überlebenskunst +14, Wahrnehmung +17, Wissen (Religion) +10

Sprachen Gemeinsprache

Lebensweise[Bearbeiten]

Umgebung Beliebig

Organisation Einzelgänger, Trupp (2–6) oder Kolonne (7–16)

Schätze Keine

Besondere Fähigkeiten[Bearbeiten]

Bote der Verzweiflung (ÜF) Eine Kreatur, welche durch die Angriffe eines Gefallenen Schaden nimmt, muss einen Willenswurf gegen SG 19 ablegen; misslingt dieser Rettungswurf, erleidet sie einen Malus von -4 auf Rettungswürfe gegen Furcht. Sollte dieser Rettungswurf einer eigentlich gegen Furcht immunen Kreatur misslingen, wird diese Immunität vorübergehend unterdrückt. Der Effekt hält an, solange der Schaden nicht geheilt ist, den die Kreatur durch einen Angriff des Gefallenen erlitten hat. Dies ist ein Flucheffekt. Der SG des Rettungswurfs basiert auf Charisma.

Fluch des Unbestatteten (ÜF) Ein Mal am Tag kann ein Gefallener verlangen, dass ein Paladin, ein Kleriker oder ein Kriegspriester guter Gesinnung oder einer Gottheit, welcher der Erschaffung von Untoten ablehnend gegenübersteht, seine sterblichen Überreste aufstöbert und ordnungsgemäß in heiligem Boden (d.h. solch ein Boden, welcher speziell dafür mittels Ort weihen oder Weihen vorbereitet wurde) bestattet. Dem Ziel steht ein Willenswurf gegen SG 19 zu; misslingt dieser Rettungswurf, erhält es einen Malus von -2 auf alle Attributswerte. Dem Ziel steht jeden Tag ein neuer Willenswurf zu, bei Misslingen steigt der Malus auf jedes Attribut jeweils um 2. Dies kann keinen Attributswert unter 1 senken. Diese Mali werden aufgehoben, sobald das Bestattungsritual für den Gefallenen durchgeführt wurde. Das Ziel muss dies nicht persönlich ausführen, ist aber für die Durchführung verantwortlich. Der SG des Rettungswurfs basiert auf Charisma.

Geisterhafte Ausrüstung (ÜF) Ein Gefallener besitzt Ausrüstungsgegenstände wie zu Lebzeiten, allerdings bestehen diese aus Energie, so dass er mit ihnen körperliche Angriffe ausführen kann und gegen Angriffe geschützt wird. Diese Ausrüstungsgegenstände können ihm aber nicht abgenommen oder entfernt werden, noch kann man ihn entwaffnen. Pfeile, welche er mit seinem Langbogen verschießt, verschwinden, sobald sie ihrem Ziel Schaden zugefügt haben. Ein Gefallener erhält einen Bonus in Höhe seines Charismamodifikators auf Angriffswürfe mit Nahkampfwaffen und auf Kampfmanöverwürfe.

Wiederkehr (ÜF) Ein Gefallener ist an den Ort gebunden, wo er im Kampf gefallen ist oder wohin seine Überreste danach geschleppt wurden. Solange er nicht dauerhaft getötet wird, entsteht der Gefallene dort nach 2W4 Tagen erneut. Um ihn permanent zu zerstören und seine Seele freizusetzen, müssen seine Überreste im Rahmen einer wenigstens einminütigen Bestattungszeremonie in geweihtem oder heiligem Boden beigesetzt werden.

Hauch des Grabes (ÜF) Alle Nah- und

Fernkampfangriffe eines Gefallenen verursachen bei lebenden Zielen zusätzliche 2W6 Punkte Negativen Energieschaden (untote Ziele werden hiervon nicht geheilt).

Beschreibung[Bearbeiten]

Wird einem rechtschaffenen Kreuzfahrer im Tod der Weg ins Nachleben verweigert, kann es geschehen, dass sein Geist sich als Gefallener erhebt, also als ein Untoter, welcher nun dazu gezwungen ist, gegen alles Leben einen eigenen Kreuzzug zu führen. Dass er im Kampf gefallen ist und nun gegen all seine früheren Prinzipien handelt, macht seiner Seele schwer zu schaffen, daher streift er voller Hass und Scham über Schlachtfelder und durch die Wildnis, um jemanden zu finden, der seine Überreste bestattet und ihn so aus seinem Elend befreit.