HG 4
EP 1.200
RB Mittelgroßer Untoter (Kälte)
INI +1; Sinne Dunkelsicht 18m; Wahrnehmung +11
Verteidigung[Bearbeiten]
RK 15, Berührung 11, auf dem falschen Fuß 14 (+1 GE, +4 natürlich)
TP 26 (4W8+8)
REF +2, WIL +5, ZÄH +3
Immunitäten Kälte; Verteidigungsfähigkeiten wie Untote
Schwächen Feuer, Empfindlichkeit gegen Auferstehung
Angriff[Bearbeiten]
Bewegungsrate 9m
Nahkampf Hieb +4 (1W4+1 plus 1W6 Kälteschaden plus Lebenskraftentzug)
Besondere Angriffe Brut erzeugen, Lebenskraftentzug (1 Stufe, ZÄH SG 14)
Spielwerte[Bearbeiten]
ST 12, GE 12, KO -, IN 11, WE 13, CH 15
GAB +3; KMB +4; KMV 15
Talente Blind kämpfen, Fertigkeitsfokus (Wahrnehmung)
Fertigkeiten Einschüchtern +9, Heimlichkeit +16, Klettern +6, Wahrnehmung +11, Wissen (Religion) +7; Volksmodifikatoren Heimlichkeit +8
Sprachen Gemeinsprache
Besondere Eigenschaften Brut erzeugen
Lebensweise[Bearbeiten]
Umgebung Beliebig
Organisation Einzelgänger, Paar, Gruppe (3-6) oder Meute (7-12)
Schätze Standard
Besondere Fähigkeiten[Bearbeiten]
Brut erzeugen (ÜF) Jede humanoide Kreatur, die durch einen Gruftschrecken getötet wird, erhebt sich nach 1W4 Runden ebenfalls als Gruftschrecken. Die Brut ist zunächst schwächer als ein normaler Gruftschrecken und erleidet einen Malus von –2 auf alle W20 Würfe und Tests, als auch einen Abzug von –2 TP pro TW. Die Brut ist unter der Kontrolle des Gruftschreckens, der sie erschaffen hat, und bleibt bis zu dessen Tod sein Sklave.
Danach heben sich die oben genannten Abzüge auf und die Brut wird zu vollwertigen, freien Gruftschrecken. Sie besitzen keinerlei Fähigkeiten aus ihrem vorherigen Leben.
Empfindlichkeit gegen Auferstehung (ÜF) Zauber wie Tote erwecken, die direkt auf den Gruftschrecken gewirkt werden, zerstören diesen sofort (Willenswurf, keine Wirkung). Wird ein solcher Spruch angewendet, braucht man für diesen keine Materialkomponenten.
Kälte Eine Kreatur, die einen Frostschrecken mit natürlichen Waffen oder waffenlosen Angriffen attackiert, erleidet 1W6 Punkte Kälteschaden.