Verliehene Fähigkeiten[Bearbeiten]
Mit Hilfe der Macht über Himmel und Sturm kannst du den Zorn der Götter auf die Welt herab rufen.
Sturmböe (ZF)[Bearbeiten]
Du kannst als Standard-Aktion eine Sturmböe erzeugen, die mit einem Berührungsangriff auf Entfernung einen beliebigen Feind treffen kann, der sich nicht weiter als 9 m entfernt befindet. Die Sturmböe verursacht 1W6 Punkte nichttödlichen Schaden +1 pro 2 Klerikerstufen. Außerdem wird das Ziel von Wind und Regen so behindert, dass es 1 Runde lang einen Malus von -2 auf seine Angriffswürfe erhält. Du kannst diese Fähigkeit (3 + WE-Modifikator) Mal am Tag einsetzen.
Herr der Blitze (ZF)[Bearbeiten]
Ab der 8. Stufe kannst du pro Tag eine Anzahl an Blitzen herab beschwören, die deiner Klerikerstufe entspricht. Du kannst dabei mit einer Standard-Aktion so viele Blitze beschwören, wie du möchtest, darfst aber nie mit mehr als einem Blitz auf eine Kreatur zielen und keine zwei Ziele dürfen weiter als 9 m weit voneinander entfernt sein. Die Fähigkeit funktioniert ansonsten wie der Zauber Blitze herbeirufen.
Domänenzauber[Bearbeiten]
1 – Verhüllender Nebel, 2 – Nebelwolke, 3 – Blitze herbeirufen, 4 – Schneesturm, 5 – Eissturm, 6 – Windkontrolle, 7 – Wetterkontrolle, 8 – Wirbelwind, 9 – Sturm der Vergeltung.