Kitcat (Diskussion | Beiträge) KKeine Bearbeitungszusammenfassung |
Kitcat (Diskussion | Beiträge) Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Die Sinne des [[Entfesselter Barbar|Barbaren]] werden außergewöhnlich scharf und er erhält [[Dunkelsicht]] 18m. Sollte er bereits über [[Dunkelsicht]] verfügen, steigt deren Reichweite um 18m. Um diese Kraft wählen zu können, muss der [[Entfesselter Barbar|Barbar]] entweder das Volksmerkmal [[Dämmersicht]] oder [[Dunkelsicht]] besitzen, oder aber über die [[:Kategorie:Entfesselte Kampfrauschkräfte|Kampfrauschkraft]] [[Dämmersicht (AF)_(Entfesselt)|Dämmersicht]] verfügen. | Die Sinne des [[Entfesselter Barbar|Barbaren]] werden außergewöhnlich scharf und er erhält [[Dunkelsicht]] 18m. Sollte er bereits über [[Dunkelsicht]] verfügen, steigt deren Reichweite um 18m. Um diese Kraft wählen zu können, muss der [[Entfesselter Barbar|Barbar]] entweder das Volksmerkmal [[Dämmersicht]] oder [[Dunkelsicht]] besitzen, oder aber über die [[:Kategorie:Entfesselte Kampfrauschkräfte|Kampfrauschkraft]] [[Dämmersicht (AF)_(Entfesselt)|Dämmersicht]] verfügen. | ||
[[Category:Alternativregeln | [[Category:Alternativregeln]] |
Aktuelle Version vom 1. November 2022, 12:41 Uhr
Die Sinne des Barbaren werden außergewöhnlich scharf und er erhält Dunkelsicht 18m. Sollte er bereits über Dunkelsicht verfügen, steigt deren Reichweite um 18m. Um diese Kraft wählen zu können, muss der Barbar entweder das Volksmerkmal Dämmersicht oder Dunkelsicht besitzen, oder aber über die Kampfrauschkraft Dämmersicht verfügen.