Schwächeres Gestaltwechseln (3 VP): Unterschied zwischen den Versionen

Aus Pathfinder-SRD
(Die Seite wurde neu angelegt: „Voraussetzungen: Aberration, Drache, Feenwesen, Humanoider oder Monströser Humanoider; Vorteil: Angehörige dieses Volkes können das Aussehen eines humanoiden Volkes derselben Größenkategorie annehmen. Während man das andere Aussehen angenommen hat, kann man dieses nicht mehr ändern. Man muss zuerst wieder seine Ausgangsgestalt annehmen, bevor man sich erneut für das Aussehen einer anderen humanoiden Kreatur entscheiden kann. Die Kreatur erhält ei…“)
 
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
 
Zeile 1: Zeile 1:
Voraussetzungen: Aberration, Drache, Feenwesen, Humanoider oder Monströser Humanoider; Vorteil: Angehörige dieses Volkes können das Aussehen eines humanoiden Volkes derselben Größenkategorie annehmen. Während man das andere Aussehen angenommen hat, kann man dieses nicht mehr ändern. Man muss zuerst wieder seine Ausgangsgestalt annehmen, bevor man sich erneut für das Aussehen einer anderen humanoiden Kreatur entscheiden kann. Die Kreatur erhält einen Volksbonus von +10 auf Fertigkeitswürfe für Verkleiden, um als Angehörige des Volkes zu erscheinen, dessen Aussehen sie annimmt. Dieses Merkmal funktioniert ansonsten wie Gestalt verändern, allerdings verändern sich die Attributswerte nicht.


[[Category:Völkerbaukasten]][[Category:Volksmerkmale (Standard)]][[Category:Volksmerkmale (Magie)]][[Category:Ausbauregeln III: Völker]][[Category:Benötigt Verlinkungen]]
*'''Voraussetzungen:''' Aberration, Drache, Feenwesen, Humanoider oder Monströser Humanoider
*'''Vorteil:''' Angehörige dieses Volkes können das Aussehen eines humanoiden Volkes derselben Größenkategorie annehmen. Während man das andere Aussehen angenommen hat, kann man dieses nicht mehr ändern. Man muss zuerst wieder seine Ausgangsgestalt annehmen, bevor man sich erneut für das Aussehen einer anderen humanoiden Kreatur entscheiden kann. Die Kreatur erhält einen [[Volksbonus]] von +10 auf Fertigkeitswürfe für [[Verkleiden]], um als Angehörige des Volkes zu erscheinen, dessen Aussehen sie annimmt. Dieses Merkmal funktioniert ansonsten wie [[Gestalt verändern]], allerdings verändern sich die Attributswerte nicht.
 
[[Category:Völkerbaukasten]][[Category:Volksmerkmale (Standard)]][[Category:Volksmerkmale (Magie)]][[Category:Ausbauregeln III: Völker]]

Aktuelle Version vom 18. Oktober 2022, 16:06 Uhr

  • Voraussetzungen: Aberration, Drache, Feenwesen, Humanoider oder Monströser Humanoider
  • Vorteil: Angehörige dieses Volkes können das Aussehen eines humanoiden Volkes derselben Größenkategorie annehmen. Während man das andere Aussehen angenommen hat, kann man dieses nicht mehr ändern. Man muss zuerst wieder seine Ausgangsgestalt annehmen, bevor man sich erneut für das Aussehen einer anderen humanoiden Kreatur entscheiden kann. Die Kreatur erhält einen Volksbonus von +10 auf Fertigkeitswürfe für Verkleiden, um als Angehörige des Volkes zu erscheinen, dessen Aussehen sie annimmt. Dieses Merkmal funktioniert ansonsten wie Gestalt verändern, allerdings verändern sich die Attributswerte nicht.