Einschüchternder Auftritt: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Pathfinder-SRD
(Die Seite wurde neu angelegt: „Dein Auftritt trägt die Furcht ins Herz deiner Feinde. '''Vorraussetzungen:''' Fähigkeit zum Beginnen eines Bardenauftritts oder Berserkerliedes ABRVIals Bewegungsaktion ; Klassenmerkmal Bardenauftritt oder Berserkerlied ABRVI. '''Vorteil:''' Wenn du als Bewegungsaktion oder als Schnelle Aktion einen Bardenauftritt oder ein Berserkerlied beginnst, kannst du eine Standard-Aktion nutzen, um einen Gegner zu demoral…“)
 
Keine Bearbeitungszusammenfassung
 
Zeile 1: Zeile 1:
Dein Auftritt trägt die Furcht ins Herz deiner Feinde.
Dein Auftritt trägt die Furcht ins Herz deiner Feinde.


'''Vorraussetzungen:''' Fähigkeit zum Beginnen eines [[Bardenauftritts]] oder [[Berserkerliedes]] ABRVIals [[Bewegungsaktion]] ; Klassenmerkmal [[Bardenauftritt]] oder [[Berserkerlied]] ABRVI.
'''Voraussetzungen:''' Fähigkeit zum Beginnen eines [[Bardenauftritts]] oder [[Berserkerliedes]] als [[Bewegungsaktion]] ; Klassenmerkmal [[Bardenauftritt]] oder [[Berserkerlied]].


'''Vorteil:''' Wenn du als [[Bewegungsaktion]] oder als [[Schnelle Aktion]] einen [[Bardenauftritt]] oder ein [[Berserkerlied]] beginnst, kannst du eine [[Standard-Aktion]] nutzen, um einen Gegner zu demoralisieren (siehe Grundregelwerk, Kapitel 4, „ [[Einschüchtern]] “), wobei du einen [[Fertigkeitswurf]] für [[Auftreten]] anstelle von [[Einschüchtern]] ablegst. Dein Auftritt muss über eine hörbare Komponente verfügen. Solltest du einen Auftritt als [[Schnelle Aktion]] beginnen können und über das Talente [[Bedrohliche Darbietung]] verfügen, kannst du die Vorteile von [[Bedrohliche Darbietung]] erhalten, wenn dir ein [[Fertigkeitswurf]] für [[Auftreten]] anstelle von [[Einschüchtern]] gelingt.
'''Vorteil:''' Wenn du als [[Bewegungsaktion]] oder als [[Schnelle Aktion]] einen [[Bardenauftritt]] oder ein [[Berserkerlied]] beginnst, kannst du eine [[Standard-Aktion]] nutzen, um einen Gegner zu demoralisieren, wobei du einen [[Fertigkeitswurf]] für [[Auftreten]] anstelle von [[Einschüchtern]] ablegst. Dein Auftritt muss über eine hörbare Komponente verfügen. Solltest du einen Auftritt als [[Schnelle Aktion]] beginnen können und über das Talente [[Bedrohliche Darbietung]] verfügen, kannst du die Vorteile von [[Bedrohliche Darbietung]] erhalten, wenn dir ein [[Fertigkeitswurf]] für [[Auftreten]] anstelle von [[Einschüchtern]] gelingt.


[[Category:Ausbauregeln VI: Klassen]][[Category:Talente]][[Category:Talente (Allgemein)]][[Category:Benötigt Verlinkungen]][[Category:Von Bot generiert]]
[[Category:Ausbauregeln VI: Klassen]][[Category:Talente]][[Category:Talente (Allgemein)]]

Aktuelle Version vom 6. November 2022, 20:53 Uhr

Dein Auftritt trägt die Furcht ins Herz deiner Feinde.

Voraussetzungen: Fähigkeit zum Beginnen eines Bardenauftritts oder Berserkerliedes als Bewegungsaktion ; Klassenmerkmal Bardenauftritt oder Berserkerlied.

Vorteil: Wenn du als Bewegungsaktion oder als Schnelle Aktion einen Bardenauftritt oder ein Berserkerlied beginnst, kannst du eine Standard-Aktion nutzen, um einen Gegner zu demoralisieren, wobei du einen Fertigkeitswurf für Auftreten anstelle von Einschüchtern ablegst. Dein Auftritt muss über eine hörbare Komponente verfügen. Solltest du einen Auftritt als Schnelle Aktion beginnen können und über das Talente Bedrohliche Darbietung verfügen, kannst du die Vorteile von Bedrohliche Darbietung erhalten, wenn dir ein Fertigkeitswurf für Auftreten anstelle von Einschüchtern gelingt.