Zorn des Kriegsherren

Aus Pathfinder-SRD

Dein Kampfrausch ist so inspirierend für deine Verbündeten, dass sie sich nicht mehr in deiner Nähe auf halten müssen, um im Kampfrausch verbleiben zu können.

Voraussetzungen: CH 13, Halb-Ork oder Ork, keine rechtschaffene Gesinnung.

Vorteil: Talente und Fähigkeiten, welche einem an dich angrenzenden Verbündeten gestatten in einen Kampfrausch zu verfallen oder diesen zu verstärken (beispielsweise Verstärkter Kampfrausch oder Mitreißender Kampfrausch), halten auch dann noch an, wenn sich dein Verbündeter maximal 9 m von dir entfernt bef indet und dich sehen kann. Die Bedingungen zum Aktivieren des Kampfrausches bleiben jedoch unverändert. Ein Verbündeter mit dem Talent Mitreißender Kampfrausch muss sich beispielsweise immer noch benachbart zu dir auf halten, um in den Kampfrausch zu verfallen, kann aber weiterwüten, auch wenn er sich von dir entfernt, solange er dich noch sehen kann und sich nicht weiter als 9 m von dir entfernt.