Seit frühester Kindheit ist es dir vorherbestimmt, alles bei deiner Jagd nach Macht zu opfern.
Vorraussetzungen: Du musst einen freundlichen Kontakt mit einem Externaren böser Gesinnung gehabt haben, welcher als herausfordernder Gegner durchgehen würde, eine scheusalbezogene Blutline wie Abyssische oder Infernalische Blutlinie besitzen, direkt von Scheusale abstammen (z.B. Volkszugehörigkeit Tiefling oder Halb-Scheusal) oder den Hintergrund Das Scheusal oder Von Scheusalen adoptiert besitzen.
Vorteil: Du erhältst einen Bonus von +2 auf charismabasierende Würfe gegenüber Externaren böser Gesinnung und einen Bonus von +1 auf den SG von Zaubern und zauberähnlichen Fähigkeiten, die du gegen solche Kreaturen einsetzt. Du erleidest einen Malus von -2 auf charismabasierende Würfe gegenüber Kreaturen guter Gesinnung.
Ziel: Verkaufe deine Seele einem bösen Externaren.
Abschlussverdienst: Du erhältst einen Verbesserungsbonus von +2 auf einen Attributswert deiner Wahl. Dieser Verbesserungsbonus kann nicht gebannt oder entfernt werden, solange dazu keine Gottheit direkt beiträgt. Er zählt als übernatürliche Fähigkeit. Zudem erhältst du einen Bonus von +2 auf Würfe auf die Zauberstufe (Bannwürfe und Würfe zum Umgehen von Zauberresistenz eingeschlossen) gegen Externare guter Gesinnung. Solltest du sterben, während dein Seelenpakt aktiv ist, kannst du nur mit Erlaubnis des bösen Externars von den Toten zurückgeholt werden. Du verlierst sofort und dauerhaft diese Abschlussverdienste, solltest du gegen den Pakt verstoßen, bei dem du deine Seele verkauft hast, oder einen Rückzieher machen. Du behältst aber die Grundvorteile des Talents.