(Tanzen)
Mit jeder Bewegung und jedem Wackeln deiner Hüften beschwörst du eine weitere Versuchung aus den Höllentiefen empor, bis dein Zuschauer sabbernd und sich dir schließlich hilflos ergibt und dir sein Leben, seine Ehre oder seine Seele anbietet, um kosten zu dürfen, was du in Aussicht stellst.
Voraussetzungen: Auftreten (Tanzen) 5 Fertigkeitsränge.
Kosten: Talent oder bekannter Bardenzauber des 2. Grades.
Effekt: Dein Tanz verzaubert eine maximal 9 m weit entfernte Kreatur, die imstande sein muss, dich zu sehen, und gaukelt ihr alle vorstellbaren Sünden und Verlangen vor. Schließlich wird ihr Denken von der Versuchung übermannt, welche die Kreatur am ansprechendsten findet. Du weißt stets, was dein Ziel sich wünscht, und kannst es ihm im Tausch gegen eine bestimmte Dienstleistung anbieten, so dir dies möglich ist. Die Kreatur kann diesem Effekt mit einem Willenswurf widerstehen, zudem wird sie niemals einwilligen, wenn die dafür anfallende Dienstleistung körperlich unmöglich oder selbstmörderisch ist oder du sie über deine Möglichkeiten anlügst, ihr Verlangen zu befriedigen. Die Dienstleistung darf niemals länger als einen Tag in Anspruch nehmen, sollte sie mehr als eine Stunde erfordern, erhält die Kreatur einen Bonus von +2 auf ihren Rettungswurf.
Aufwand: 3 Runden Bardenauftritt.
Aktion: 3 Volle Aktionen.