Der Barbar kann einen misslungenen Willenswurf am Ende seines nächsten Zuges gegen denselben SG wiederholen. Sollte dieser zweite Rettungswurf gelingen, wird der Barbar so behandelt, als sei ihm der erste Rettungswurf bereits gelungen, wodurch der Effekt aufgehoben oder reduziert wird, je nachdem wie es der Zauber oder Effekt bestimmt. Ein Barbar muss wenigstens die 8. Stufe erreicht haben, um diese Kampfrauschkraft wählen zu können.