Schattenhervorrufung

Aus Pathfinder-SRD
  • Schule: Illusion (Schatten)
  • Grad: SPI 5, MES 5, BAR 5, HXM/MAG 5
  • Zeitaufwand: 1 Standard-Aktion
  • Komponenten: V, G
  • Reichweite: Siehe Text
  • Effekt: Siehe Text
  • Wirkungsdauer: Siehe Text
  • Rettungswurf: WIL, anzweifeln (wenn mit der Illusion interagiert wird)
  • Zauberresistenz: Ja

Du zapfst Energie von der Schattenebene an, um quasi-reale, illusionäre Versionen von Magier- oder Hexenmeisterzaubern des 4. oder eines niedrigeren Grads zu erzeugen, welche zur Schule der Hervorrufung gehören. Bei Zaubern mit mehr als einem Grad wende den höchsten an, der auf dich zutrifft.

Zauber, die Schaden verursachen, haben ihren normalen Effekt, außer dem Betroffenen gelingt ein Willenswurf. Zweifler erleiden nur ein Fünftel des Schadens. Wenn der angezweifelte Angriff noch einen anderen Effekt hat, außer Schaden zu verursachen, ist dieser Effekt nur ein Fünftel so stark (falls dies anwendbar ist) oder tritt nur zu 20% ein. Wenn die Schattenhervorrufung als solche erkannt wird, verursacht ein Schadenszauber nur ein Fünftel (20%) seines Schadens. Egal ob der Willenswurf zum Anzweifeln gelang oder nicht, darf der Betroffene noch einen weiteren Rettungswurf gegen den simulierten Zauber machen (oder seine Zauberresistenz einsetzen). Der SG für den Rettungswurf orientiert sich jedoch am Grad der Schattenhervorrufung (5.) und nicht am Grad des simulierten Zaubers.

Effekte, die keinen Schaden verursachen, haben ihre normale Wirkung gegen alle außer Zweiflern. Bei Zweiflern haben sie keinen Effekt .Gegenständen gelingt ihr Willenswurf automatisch.