Mitreissender Kampfrausch

Aus Pathfinder-SRD

Wenn du siehst, wie ein Verbündeter in einen Kampfrausch verfällt, kannst du dich in einen ähnlichen Zustand versetzen.

Voraussetzungen: Halb-Ork oder Ork, keine rechtschaffene Gesinnung.

Vorteil: Wann immer du dich in einem Feld benachbart zu einem Verbündeten aufhältst, der sich gerade im Kampfrausch befindet, kannst du dich während deines Zuges mit einer Freien Aktion in einen ähnlichen, aber schwächeren Zustand versetzen. Du erhältst alle Vor- und Nachteile eines Kampfrausches, jedoch beträgt dein Moralbonus auf Stärke und Konstitution leidglich +2. So lange du dich neben einem Verbündeten befindest, der sich im Kampfrausch befindet, kannst du deinen Kampfrausch ebenfalls aufrecht erhalten – du könntest dich demnach mit einem 1,50 m-Schritt von einem Verbündeten entfernen, um zu einem anderen zu gelangen, solange sich beide im Kampfrausch bef inden, ohne selbst diesen Zustand zu verlassen. Sobald dieser Zustand endet, bist du erschöpft.