Gespür für Unheimliches

Aus Pathfinder-SRD

Du besitzt die Gabe, Untote aufspüren zu können.

Voraussetzungen: Fähigkeit zum Wirken von Böses entdecken oder Untote entdecken als Zauber oder zauberähnliche Fähigkeit, Anhänger von Pharasma.

Vorteil: Mit Beginn deines Zuges spürst du in jeder Runde, in welcher du maximal 18 m weit von einer untoten Kreatur oder einer Spukerscheinung entfernt bist, einen Schauder und nimmt instinktiv wahr, dass etwas in der Nähe nicht stimmt. Dieses Gespür informiert dich nicht über die Richtung, in welcher sich der Auslöser befindet. Alles, das Untote entdecken blockieren kann, kann auch dieses Gespür blockieren.