Nicht alle Geister verdienen Respekt und Verehrung, denn manche sind verdorben und verachtenswert. Es gehört zu den Pf lichten eines Geisterjägers, die Existenz solcher Geister zu beenden.
Unnatürliches Auftreten (AF)[Bearbeiten]
Mit der 1. Stufe erlangt ein Geisterjäger aufgrund seiner Kontakt mit der Geisterwelt ein beunruhigendes Auftreten. Diplomatie und Mit Tieren umgehen gehören nicht zu seinen Klassenfertigkeiten, stattdessen erhält er Einschüchtern als Klassenfertigkeit. Ferner erhält er einen Bonus von +2 auf Fertigkeitswürfe für Einschüchtern, um Gegner zu demoralisieren.
Totenmagie (ÜF)[Bearbeiten]
Der Geisterjäger fügt die folgenden Zauber seiner Zauberliste hinzu, die er über Totemmagie erlangt: 1. – Untote entdecken, 2. – Untote befehligen, 3. – Untote festhalten, 4. – Todesschutz, 5. – Gegenstand kontrollierenABR, 7. – Ätherischer Ausf lug, 8. – Tod den Untoten, 9. – Sechster Sinn.
Die Fähigkeit ersetzt die Zauber, welche der Schamane durch sein Totem erlangt und modifiziert Totemmagie.
Geister abwehren (ÜF)[Bearbeiten]
Mit der 2. Stufe erhält der Geisterjäger die Fähigkeit, wie ein Kleriker Positive Energie zu fokussieren; seine effektive Klerikerstufe entspricht dabei seiner Schamanenstufe. Unabhängig von seiner Gesinnung kann er diese Fähigkeit nur nutzen, um untoten Kreaturen Schaden zuzufügen. Er kann diese Fähigkeit täglich in Höhe seines Charismamodifikators +3 Mal anwenden.
Diese Fähigkeit ersetzt die Hexerei, welche ein Schamane mit der 2. Stufe erhält.
Tod verleugnen (ÜF)[Bearbeiten]
Mit der 10. Stufe ist der Geisterjäger derart von Verachtung für den Tod erfüllt, dass er einen Verständnisbonus von +4 auf Rettungswürfe gegen Todeseffekte erlangt und um negative Stufe zu vermeiden oder zu entfernen.
Diese Fähigkeit ersetzt die Hexerei, welche ein Schamane mit der 10. Stufe erhält.