Furchtbare Tiergestalt

Aus Pathfinder-SRD

Deine Tiergestalt ist furchteinflößend.

Voraussetzungen: WE 19, GAB +9, Klassenmerkmal Tiergestalt.

Vorteil: Wenn du Tiergestalt nutzt, wirkst du übernatürlich wild, blutrünstig und beunruhigend. Greifst du eine Kreatur an, kannst du diese Fähigkeit nutzen, um Beobachter zu verängstigen. Gegner innerhalb von 9 m Entfernung müssen einen Willenswurf gegen SG 10 + deine halbe Charakterstufe + deinem Charismamodifikator ablegen, wenn du angreifst; misslingt ihnen dieser Rettungswurf, erhalten Beobachter mit weniger TW als du den Zustand Erschüttert (oder Panisch, sollte der Beobachter über 4 TW oder weniger verfügen). Dieser Furchteffekt währt für eine Anzahl an Runden gleich deiner Charakterstufe. Gelingt einem Gegner der Rettungswurf, wird er gegen den Effekt von deiner Furchtbaren Tiergestalt für 24 Stunden immun. Dies ist ein geistesbeeinflussender Furchteffekt.