Bandenführer

Aus Pathfinder-SRD

Bandenführer sind geübt darin, aus ihren Verbündeten das Maximum herauszuholen, und zudem Meister darin, im Voraus bei ihren Plänen unerwartete Komplikationen zu berücksichtigen. Sie stecken oft hinter umfangreichen Gaunereien, Beutezügen und Infiltrationen, bei denen sie ihre Organisationskünste nutzen, damit der Plan ohne Komplikationen gelingt, selbst wenn die Gruppe sich teilt und nicht miteinander kommunizieren kann.

Bardenauftritt[Bearbeiten]

Ein Bandenführer erhält eine modifizierte Version des Bardenauftritts Lied des Erfolges, welche umfangreichere Effekte mit höheren Stufen verleiht.

Lied des Erfolgs (ÜF)[Bearbeiten]

Ab der 3. Stufe kann ein Bandenführer seinen Bardenauftritt nutzen, um einem Verbündeten bei einer Aufgabe zu helfen. Diese Fähigkeit funktioniert wie der Bardenauftritt Lied des Erfolgs mit den folgenden Zusätzen:

Mit der 8. Stufe erhält der Verbündete des Bandenführers einen Kompetenzbonus für eine weitere Fertigkeit (insgesamt zwei Fertigkeiten). Zudem kann er den Effekt beenden, um einen Fertigkeitswurf für eine der betroffenen Fertigkeiten zu wiederholen (der neue Fertigkeitswurf profitiert noch vom Bonus des Lied des Erfolgs). Jeder Verbündete kann von dieser Option nur ein Mal am Tag Gebrauch machen, egal wie viele Fertigkeiten betroffen sind und wie oft er am Tag unter dem Effekt dieses Auftritts steht.

Ab der 14. Stufe erhält der Verbündete des Bandenführers einen Kompetenzbonus für eine weitere Fertigkeit (insgesamt drei Fertigkeiten). Ferner kann er auch unter Stress oder Ablenkung 10 auf Würfe für die betroffenen Fertigkeiten nehmen.

Diese Fähigkeit modifiziert Lied des Erfolges und ersetzt Klagelied und Lied der Furcht.

Inspirierter Plan (ÜF)[Bearbeiten]

Beginnend mit der 2. Stufe kann ein Bandenführer seinen Bardenauftritt derart verändern, dass er erst später auf einen Verbündeten einwirkt. Er muss diesem Verbündeten seinen Plan erklären und dafür einen Anzahl an Minuten in Höhe der Runden an Bardenauftritt nutzen, welche er für den Effekt aufwendet, wobei er hör- und/oder sichtbare Komponenten passend zum betroffenen Bardenauftritt nutzt. Dies kostet den Bandenführer die gewählte Anzahl an Runden an Bardenauftritt.

Der inspirierte Charakter kann den Bardenauftritt dann jederzeit als Standard-Aktion aktivieren, solange der Bandenführer seine täglichen Runden an Bardenauftritt noch nicht wieder zurückerlangt hat. Der veränderte Auftritt betrifft dann nur den inspirierten Verbündeten und hat keine sicht- oder hörbaren Komponenten. Sollte der Auftritt normalerweise auf eine beliebige Anzahl von Verbündeten einwirken, so währen seine Effekte für 2 Runden pro vom Bandenführer genutzter Runde an Bardenauftritt, ansonsten währen sie 1 Runde pro aufgewandter Runde an Bardenauftritt.

Ein Bandenführer kann auf diese Weise nur die Auftritte Ablenkung, Bannlied, Lied der Größe, Lied des Erfolgs, Lied des Mutes und Lied des Heldenmuts modifizieren. Er trifft alle erforderlichen Entscheidungen bei Beginn des Auftritts und legt anfallende Würfe für Auftreten ab, wenn der Verbündete den Plan auslöst (temporäre Boni und Mali kommen dabei nicht zur Anwendung, selbst wenn sie vorlagen, als er den Plan erklärt hat, oder aber dann vorliegen, wenn der Verbündete diesen auslöst).

Ein Charakter kann stets nur von einem Inspirierten Plan profitieren und kann von diesem Effekt oder einem anderen Bardenauftritt des Bandenführers derweil nicht betroffen werden, wohl aber von anderen Bardenauftritten anderer Barden. Der Bandenführer kann diese Fähigkeit nicht auf sich selbst anwenden, er kann sie aber bei maximal so vielen Verbündeten nutzen, wie es ihm seine Runden an Bardenauftritt erlauben.

Diese Fähigkeit ersetzt Vielseitiger Auftritt.

Verborgene Pläne (AF)[Bearbeiten]

Mit der 2. Stufe wird ein Bandenführer zu einem Meister der Diskretion. Er erhält einen Bonus von +4 auf Rettungswürfe gegen Effekte, die seine Gedanken lesen oder ihn zum Aussprechen der Wahrheit zwingen würden.

Diese Fähigkeit ersetzt Bewandert.

Vorbereitet (AF)[Bearbeiten]

Beginnend mit der 5. Stufe rechnet ein Bandenführer mit dem Unerwarteten. Wenn er sich in einer Situation befindet, in welcher er einen bestimmten nichtmagischen Ausrüstungsgegenstand brauchen könnte, kann er einen zur Lage passenden Fertigkeitswurf für Wissen ablegen, um zu bestimmen, ob er diesen Gegenstand vielleicht im Vorfeld erworben hat. Der SG des Wurfes entspricht den Kosten des Gegenstandes in Goldmünzen. Bei Erfolg bezahlt er die Kosten aus seinem aktuellen Vermögen und hat den Gegenstand dann bei sich. Er kann aber nicht rückwirkend etwas erwerben, das seine Last in eine andere Kategorie verschieben würde. In diesem Fall könnte er jedoch versuchen, den Gegenstand von einem Packpferd, aus einem extradimensionalen Raum oder einem anderen Ort zu holen, der seine Last nicht beeinflusst, sofern ihm derartiges verfügbar ist. Er kann diese Fähigkeit mit der 5. Stufe ein Mal am Tag nutzen, sowie ein weiteres Mal am Tag pro weitere 5 Bardenstufen.

Diese Fähigkeit ersetzt Gelehrter.