Tiere (Domäne)

Aus Pathfinder-SRD
Version vom 27. Oktober 2022, 13:42 Uhr von Kitcat (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
Die folgenden Seiten unter gleichem Namen existieren:

Verliehene Fähigkeiten[Bearbeiten]

Du kannst problemlos mit Tieren sprechen oder dich mit ihnen anfreunden. Außerdem behandelst du die Fertigkeit Wissen (Natur) als Klassenfertigkeit.

Mit Tieren sprechen (ZF)[Bearbeiten]

Du kannst mit Tieren sprechen, wie durch den gleichnamigen Zauber. Dies kannst du je Tag für eine Anzahl von Runden machen, die 3 + deine Klerikerstufe entspricht.

Tiergefährte (AF)[Bearbeiten]

Auf der 4. Stufe tritt ein Tiergefährte in deine Dienste. Die angewandte Druidenstufe für diese Fähigkeit entspricht deiner Klerikerstufe -3. (Druiden, die diese Fähigkeit über ihren Bund der Natur erhalten, rechnen mit ihrer Druidenstufe -3, um die Eigenschaften ihres Tiergefährten zu bestimmen).

Domänenzauber[Bearbeiten]

1 – Tiere beruhigen, 2 – Tier festhalten, 3 – Tier beherrschen, 4 – Verbündeten der Natur herbeizaubern IV (nur Tiere), 5 – Bestiengestalt III, 6 – Schutzhülle gegen Lebendes, 7 – Tierform, 8 – Verbündeten der Natur herbeizaubern VIII (nur Tiere), 9 – Gestaltwandel.

Unterdomänen[Bearbeiten]