Heldenhafter Trotz (Legendär)

Aus Pathfinder-SRD
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Du ignorierst schädliche Effekte, die andere in die Knie zwingen würden.

Voraussetzungen: Heldenhafter Trotz.

Vorteil: Du kannst einmal am Tag als Augenblickliche Aktion das Einsetzen eines schädlichen Zustandes oder Leidens (z.B. Betäubt, Gelähmt, Panisch usw.) verhindern, welches bei seinem Einsetzen einen Rettungswurf gestattet und weder dauerhaft noch augenblicklich ist. Lege hierzu einen Willenswurf mit einem Bonus in Höhe deiner Legendenstufe gegen den ursprünglichen SG des Effekts ab. Bei Erfolg wird der Zustand aufgehoben. Andernfalls verzögert sich ihr Beginn bis zum Ende deines nächsten Zuges, dann wirkt sich der Zustand mit normalem Effekt aus. Dieses Talent hat keine Wirkung auf Attributs- oder Trefferpunkteschaden. Sein Effekt erfolgt separat von der Nutzung des nichtlegendären Talents Heldenhafter Trotz.