- Voraussetzungen: Unterart Zwerg, Volksbonus von +2 oder mehr auf Konstitution
- Vorteil: Angehörige dieses Volkes sind immun gegen Gift, Lähmung und Phantomeffekte. Sie erhalten zudem einen Volksbonus von +2 auf Rettungswürfe gegen Zauber und Zauberähnliche Fähigkeiten.