Scheinrüstung

Aus Pathfinder-SRD
Version vom 13. August 2023, 17:50 Uhr von Kitcat (Diskussion | Beiträge)
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  • Preis: 90 GM
  • Gewicht: 10 Pfd. (Mittelgroß), 2.5 Pfd. (Klein)

Wenn ein arkaner Zauberkundiger eine Tarnung benötigt, könnte er eine Scheinrüstung anlegen. Eine Scheinrüstung besteht aus Leder oder dünnem Holz (zum Beispiel Balsaholz oder Bambus), das angemalt wird, um wie Metall auszusehen, und geht als Ritterrüstung durch, wenn sie nicht genau untersucht wird. Ein Charakter, der jemanden in einer Scheinrüstung mustert, muss einen erfolgreichen Fertigkeitswurf für Wahrnehmung gegen SG 20 ablegen, um zu erkennen, dass die Rüstung nicht echt ist. Scheinrüstungen verleihen keine Boni auf die Rüstungsklasse, haben keinen Einfluss auf den maximalen Geschicklichkeitsbonus und besitzen weder einen Rüstungsmalus noch eine Wahrscheinlichkeit für arkane Zauberpatzer oder reduzieren den Bewegungswert. Der Rüstung können keine magischen Eigenschaften verliehen werden, seien es nun Verbesserungsboni oder Eigenschaften wie Bollwerk oder Geisterhafte Berührung. Wenn du eine Scheinrüstung trägst, erhältst du einen Situationsbonus von +4 auf Fertigkeitswürfe für Bluffen, um deine Identität oder deine Bindung als arkaner Zauberkundiger zu verbergen (zum Beispiel in Städten, in denen das Wirken arkaner Zauber illegal ist). Der SG für Handwerk (Leder) oder Handwerk (Zimmermannsarbeiten) für die Herstellung einer Scheinrüstung beträgt 25.