Prahler

Aus Pathfinder-SRD

Prahler greifen auf unglaubliche Geschichten und Behauptungen zurück, um sich und ihre Verbündeten zu beachtlichen Taten herauszufordern. Mit einer gut dargebrachten Übertreibung kann ein Prahler seine Zuhörer dazu bringen, Wagnisse anzugehen oder Handlungen auszuführen, zu denen sie sich nie für fähig gehalten hätten – und oft sogar dabei zu bestehen.

Ausdauer: Der Prahler erlangt das Bonustalent Ausdauer. Dies ersetzt Schriftrolle anfertigen.

Berserkerlied (ÜF): Ein Prahler erlangt Zugang zu den folgenden Berserkerliedern:

Lied der Ausdauer (ÜF): Ab der 3. Stufe kann das Berserkerlied des Prahlers seine Verbündeten zu großer Ausdauer inspirieren. Dieses Lied funktioniert wie Marschlied, verleiht den Betroffenen aber zudem die Vorteile des Talents Ausdauer und die Vorteile eines der folgenden Talente nach Wahl des Prahlers (der Prahler selbst muss über das fragliche Talent verfügen, die sonstigen Betroffenen müssen die Voraussetzungen nicht erfüllen): Große Unverwüstbarkeit, Heldenhafte Erholung, Heldenhafter Trotz, Mächtige Unverwüstbarkeit, Perfekte Unverwüstbarkeit, Schneller HeilerE und Unverwüstlich.

Dieses Berserkerlied ersetzt Reflexbewegung und modifiziert Marschlied.

Lied des Eilens (ÜF): Beginnend mit der 7. Stufe kann das Berserkerlied des Prahlers seine Verbündeten zu schneller und leichter Fortbewegung inspirieren. Indem der Prahler 1 Runde an Berserkerlied aufwendet, kann er auf alle Verbündeten innerhalb von 27 m Entfernung für 1 Stunde einwirken. Betroffene Verbündete erlangen einen Vorteil passend zum umliegenden Gelände (diese Vorteile sind nicht kumulativ): Bewegungsrate für Klettern in Höhe der halben Bewegungsrate am Boden (Berge, Dschungel, Unterirdisch, Wälder), Bewegungsrate für Schwimmen in Höhe der Bewegungsrate am Boden (Sumpf, Wasser), Verbesserungsbonus von +3 m auf Bewegungsrate am Boden (Ebenen, Hügel, Kälte, Städtisch oder Wüste). Der Skalde muss das Lied für den Rest der Stunde aufrechterhalten, dies kostet ihn aber keine zusätzlichen Runden an Berserkerlied. Mit Erreichen der 13. Stufe wird der verliehene Bonus bzw. die verliehene Bewegungsrate verdoppelt. Ab der 19. Stufe wird der verliehene Bonus bzw. die verliehene Bewegungsrate verdreifacht.

Dieses Berserkerlied ersetzt Gelehrter.

Beängstigendes Prahlen (ÜF): Ab der 14. Stufe kann das Berserkerlied des Prahlers Gegner verängstigen (wie der Bardenauftritt Lied der Furcht).

Dies ersetzt Lied der Gefallenen.

Kampfrauschkraft (AF): Der Prahler erlangt diese Fähigkeit erst mit der 4. Stufe.

Dies modifiziert die Kampfrauschkräfte des Skalden.

Mächtige Ausdauer: Mit der 6. Stufe erhält der Prahler ein Bonustalent, dessen Voraussetzungen er erfüllen muss. Dieses Talent muss Ausdauer als Voraussetzung aufweisen (z.B. Schneller Heiler oder Unverwüstlich). Dies ersetzt die Kampfrauschkraft, welche ein Skalde mit der 6. Stufe erlangen würde.

Kampfrauschkräfte: Die folgenden Kampfrauschkräfte passen zum Archetyp des Prahlers: Einschüchterndes Niederstarren, Furchtlose Wut, Grimmige Zähigkeit, Komm und hol mich!, Kraftrausch, Schneller Fuß, Sprinten, Stichelnder Prahler, Wuterfülltes Fliegen, Wuterfülltes Klettern, Wuterfülltes Schwimmen und Wuterfülltes Springen.