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Schallangriff gilt. Jede Kreatur, die im Ausbreitungsumkreis von 3 m steht, muss einen erfolgreichen Zähigkeitswurf gegen SG 15 ablegen, ansonsten ist sie 1 | Schallangriff gilt. Jede Kreatur, die im Ausbreitungsumkreis von 3 m steht, muss einen erfolgreichen [[Zähigkeitswurf]] gegen [[SG]] 15 ablegen, ansonsten ist sie 1 | ||
Stunde lang taub. Zusätzlich zu der offensichtlichen Wirkung erleidet | Stunde lang taub. Zusätzlich zu der offensichtlichen Wirkung erleidet | ||
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Aktuelle Version vom 9. August 2023, 10:55 Uhr
- Preis: 30 GM
- Grundschaden: –
- Kritischer Treffer: –
- Reichweite: 6 m
- Gewicht: 1 Pfd.
- Art: Schall
- Speziell: Bereich, siehe Text
Du kannst diesen Stein mit einem Berührungsangriff im Fernkampf mit einer Grundreichweite von 6 m werfen. Wenn er auf eine harte Oberfläche trifft (oder man ihn hart schlägt), gibt er einen ohrenbetäubenden Knall von sich, der als Schallangriff gilt. Jede Kreatur, die im Ausbreitungsumkreis von 3 m steht, muss einen erfolgreichen Zähigkeitswurf gegen SG 15 ablegen, ansonsten ist sie 1 Stunde lang taub. Zusätzlich zu der offensichtlichen Wirkung erleidet eine taube Kreatur einen Malus von -4 auf ihre Initiative und besteht eine Wahrscheinlichkeit von 20 %, dass jeglicher Zauber mit verbalen Komponenten fehlschlägt, den sie wirkt will.
Da man kein spezielles Ziel benötigt, kann man den Stein einfach auf ein bestimmtes Feld mit 1,50 m Kantenlänge werfen. Für diesen Zweck besitzt das Zielfeld RK 5. Für die Herstellung dieses Gegenstandes ist ein Fertigkeitswurf für Handwerk (Alchemie) gegen SG 25 nötig.