Feenfeuergeschoss: Unterschied zwischen den Versionen

Aus Pathfinder-SRD
K (Textersetzung - „Wilde Mehrzweckgaben]]“ durch „Wilde Gaben]]“)
Keine Bearbeitungszusammenfassung
 
Zeile 16: Zeile 16:


[[Category:Ausbauregeln X: Wildnis]][[Category:Wilde Gaben]][[Category:Benötigt Verlinkungen]]
[[Category:Ausbauregeln X: Wildnis]][[Category:Wilde Gaben]][[Category:Benötigt Verlinkungen]]
[[Category:Wilde Gaben (Substanzinfusion)]]

Aktuelle Version vom 10. Juli 2023, 11:44 Uhr

  • Element Feuer oder Holz
  • Typ Substanzinfusion
  • Grad 3
  • Zehrung 2
  • Voraussetzungen Feenfeuer oder Positives Energiegeschoss
  • Assoziierte Geschosse Blaue Flamme, Feuer, Positive Energie
  • Rettungswurf WIL, teilweise

Dein Geschoss hinterlässt flackernde Flammen, welche den Standort des Zieles verraten (wie Feenfeuer), diese währen 1 Minute lang oder bis zum Beginn deines nächsten Zuges, sollte der Rettungswurf des Zieles gelingen. Dieser Effekt tritt sogar ein, wenn der Gegner keinen Schaden erleidet, solange eventuell vorhandene Zauberresistenz überwunden wird. Du kannst den Schaden des Geschosses halbieren, um den SG des Willenswurfs gegen diese Infusion um 2 zu erhöhen. Eine Kreatur kann die verräterischen Flammen frühzeitig mit einer Vollen Aktion löschen.