Kitcat (Diskussion | Beiträge) KKeine Bearbeitungszusammenfassung |
Kitcat (Diskussion | Beiträge) Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 2: | Zeile 2: | ||
[[Category:Ausbauregeln II: Kampf]][[Category:Kampfrauschkräfte]][[Category:Benötigt Verlinkungen]] | [[Category:Ausbauregeln II: Kampf]][[Category:Kampfrauschkräfte]][[Category:Benötigt Verlinkungen]] | ||
[[Category:Entfesselte Kampfrauschkräfte]] |
Aktuelle Version vom 14. Oktober 2022, 14:10 Uhr
Wenn der Barbar seine Kampfrauschkraft Beschütztes Leben** nutzt, wird 1 zusätzlicher Schadenspunkt pro Barbarenstufe in nichttödlichen Schaden umgewandelt. Ein Barbar muss mindestens die 6. Stufe erreicht haben und über die Kampfrauschkraft Beschütztes Leben** verfügen, bevor er diese Kampfrauschkraft auswählen kann.