Wenn der Barbar seine Kampfrauschkraft Beschütztes Leben** nutzt, wird 1 zusätzlicher Schadenspunkt pro Barbarenstufe in nichttödlichen Schaden umgewandelt. Ein Barbar muss mindestens die 6. Stufe erreicht haben und über die Kampfrauschkraft Beschütztes Leben** verfügen, bevor er diese Kampfrauschkraft auswählen kann.