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Diese besondere Eigenschaft kann nur Feuerwaffen und Feuerwaffenmunition verliehen werden. Wenn eine Blendende Waffe abgefeuert wird, erzeugt sie einen explosionsartigen Lichtblitz, welcher allen Gegner angrenzend zur Flugbahn der Kugel den Zustand Geblendet verleiht, bzw. allen Gegnern, die angrenzend zum Kegel eines Schrothagels sind. Dieser Zustand besteht für eine Anzahl von Runden in Höhe des | Diese besondere Eigenschaft kann nur Feuerwaffen und Feuerwaffenmunition verliehen werden. Wenn eine Blendende Waffe abgefeuert wird, erzeugt sie einen explosionsartigen Lichtblitz, welcher allen Gegner angrenzend zur Flugbahn der Kugel den Zustand [[Geblendet]] verleiht, bzw. allen Gegnern, die angrenzend zum Kegel eines Schrothagels sind. Dieser Zustand besteht für eine Anzahl von Runden in Höhe des [[Verbesserungsbonus]] der Waffe. | ||
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Aktuelle Version vom 30. Oktober 2022, 19:27 Uhr
- Aura: Schwache Hervorrufungsmagie
- ZS: 8
- Preis: +2-Bonus
Beschreibung[Bearbeiten]
Diese besondere Eigenschaft kann nur Feuerwaffen und Feuerwaffenmunition verliehen werden. Wenn eine Blendende Waffe abgefeuert wird, erzeugt sie einen explosionsartigen Lichtblitz, welcher allen Gegner angrenzend zur Flugbahn der Kugel den Zustand Geblendet verleiht, bzw. allen Gegnern, die angrenzend zum Kegel eines Schrothagels sind. Dieser Zustand besteht für eine Anzahl von Runden in Höhe des Verbesserungsbonus der Waffe.
Erschaffung[Bearbeiten]
- Voraussetzungen: Magische Waffen und Rüstungen herstellen, Lichtblitze
- Kosten: +5-Bonus