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Fertigkeitswürfen für Heimlichkeit. Dem Träger ist es ferner nahezu | Fertigkeitswürfen für [[Heimlichkeit]]. Dem Träger ist es ferner nahezu | ||
unmöglich, zu lügen oder irgendwelche Arten heimlicher Betätigung | unmöglich, zu lügen oder irgendwelche Arten heimlicher Betätigung | ||
auszuführen. Immer wenn er derartiges versucht, muss ihm ein Willenswurf gegen SG 15 gelingen, um nicht die Wahrheit hinauszuposaunen oder eine andere unfreiwillige Handlung auszuführen, die | auszuführen. Immer wenn er derartiges versucht, muss ihm ein [[Willenswurf]] gegen [[SG]] 15 gelingen, um nicht die Wahrheit hinauszuposaunen oder eine andere unfreiwillige Handlung auszuführen, die | ||
sein Vorhaben verdirbt. Nur fluchbeendende Magie kann den Träger | sein Vorhaben verdirbt. Nur fluchbeendende Magie kann den Träger | ||
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Aktuelle Version vom 18. August 2023, 12:13 Uhr
- Ausrüstungsplatz: Keiner
- Aura: Durchschnittliche Erkenntnis
- ZS: 10
- Gewicht: 10 Pfd
Beschreibung[Bearbeiten]
Bis diese Klinge im Kampf genutzt wird, wirkt und verhält sie sich wie ein Schurkenschwert. Wenn sie jedoch einmal im Kampf verwendet wurde, erleidet ihr Träger fortan einen Malus von –10 bei allen Fertigkeitswürfen für Heimlichkeit. Dem Träger ist es ferner nahezu unmöglich, zu lügen oder irgendwelche Arten heimlicher Betätigung auszuführen. Immer wenn er derartiges versucht, muss ihm ein Willenswurf gegen SG 15 gelingen, um nicht die Wahrheit hinauszuposaunen oder eine andere unfreiwillige Handlung auszuführen, die sein Vorhaben verdirbt. Nur fluchbeendende Magie kann den Träger von dem Schwert befreien, sobald der Fluch aktiv wurde.