Verführer (2 VP): Unterschied zwischen den Versionen

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Voraussetzungen: Das Volk besitzt einen Volksbonus von mindestens +2 auf Charisma; Vorteil: Angehörige dieses Volkes addieren +1 auf die SG der Rettungswürfe ihrer Zauber und zauberähnlichen Fähigkeiten der Schule der Verzauberung. Ferner können Angehörige dieses Volkes mit einem Weisheitswert von 15 oder mehr einmal am Tag als Zauberähnliche Fähigkeit Person bezaubern einsetzen (ZS in Höhe der Charakterstufe des Anwenders).


[[Category:Völkerbaukasten]][[Category:Volksmerkmale (Standard)]][[Category:Volksmerkmale (Magie)]][[Category:Ausbauregeln III: Völker]][[Category:Benötigt Verlinkungen]]
*'''Voraussetzungen:''' Das Volk besitzt einen Volksbonus von mindestens +2 auf [[Charisma]]
*'''Vorteil:''' Angehörige dieses Volkes addieren +1 auf die [[SG]] der Rettungswürfe ihrer Zauber und [[ZF|zauberähnlichen Fähigkeiten]] der Schule der [[Verzauberung]]. Ferner können Angehörige dieses Volkes mit einem [[WE|Weisheitswert]] von 15 oder mehr einmal am Tag als [[Zauberähnliche Fähigkeit]] Person bezaubern einsetzen ([[ZS]] in Höhe der Charakterstufe des Anwenders).
 
[[Category:Völkerbaukasten]][[Category:Volksmerkmale (Standard)]][[Category:Volksmerkmale (Magie)]][[Category:Ausbauregeln III: Völker]]

Aktuelle Version vom 18. Oktober 2022, 16:39 Uhr