Kitcat (Diskussion | Beiträge) Keine Bearbeitungszusammenfassung |
Kitcat (Diskussion | Beiträge) Keine Bearbeitungszusammenfassung |
||
Zeile 1: | Zeile 1: | ||
Wenn ein Mönch mit dieser Ki-Kraft mittels Diamantkörper ein Gift neutralisiert, kann er das Gift stattdessen als Berührungsangriff im Fernkampf gegen einen Gegner innerhalb von 9 m Entfernung freisetzen. Trifft dieser Angriff, muss dem Gegner ein Rettungswurf gegen den ursprünglichen SG des Giftes gelingen, um nicht die Effekte des Giftes zu erleiden, selbst wenn es sich eigentlich nicht um ein Kontaktgift handelt. Bevor ein Mönch diese Ki-Kraft wählen kann, muss er wenigstens die 12. Stufe erreicht haben und über die Ki-Kraft Diamantkörper verfügen. | Wenn ein Mönch mit dieser Ki-Kraft mittels Diamantkörper ein Gift neutralisiert, kann er das Gift stattdessen als Berührungsangriff im Fernkampf gegen einen Gegner innerhalb von 9 m Entfernung freisetzen. Trifft dieser Angriff, muss dem Gegner ein Rettungswurf gegen den ursprünglichen SG des Giftes gelingen, um nicht die Effekte des Giftes zu erleiden, selbst wenn es sich eigentlich nicht um ein Kontaktgift handelt. Bevor ein Mönch diese Ki-Kraft wählen kann, muss er wenigstens die 12. Stufe erreicht haben und über die Ki-Kraft Diamantkörper verfügen. | ||
[[Category:Alternativregeln]][[Category:Entfesselte Ki-Kräfte]][[Category:Benötigt Verlinkungen]] | |||
[[Category:Alternativregeln]][[Category:Entfesselte Ki-Kräfte]] |
Aktuelle Version vom 27. Oktober 2022, 14:30 Uhr
Wenn ein Mönch mit dieser Ki-Kraft mittels Diamantkörper ein Gift neutralisiert, kann er das Gift stattdessen als Berührungsangriff im Fernkampf gegen einen Gegner innerhalb von 9 m Entfernung freisetzen. Trifft dieser Angriff, muss dem Gegner ein Rettungswurf gegen den ursprünglichen SG des Giftes gelingen, um nicht die Effekte des Giftes zu erleiden, selbst wenn es sich eigentlich nicht um ein Kontaktgift handelt. Bevor ein Mönch diese Ki-Kraft wählen kann, muss er wenigstens die 12. Stufe erreicht haben und über die Ki-Kraft Diamantkörper verfügen.