Drachentotem (ÜF): Unterschied zwischen den Versionen

Aus Pathfinder-SRD
Keine Bearbeitungszusammenfassung
KKeine Bearbeitungszusammenfassung
 
Zeile 2: Zeile 2:


[[Category:Ausbauregeln II: Kampf]][[Category:Kampfrauschkräfte]][[Category:Benötigt Verlinkungen]]
[[Category:Ausbauregeln II: Kampf]][[Category:Kampfrauschkräfte]][[Category:Benötigt Verlinkungen]]
[[Category:Entfesselte Kampfrauschkräfte]]

Aktuelle Version vom 19. Oktober 2022, 11:58 Uhr

Der Barbar muss sich eine bestimmte Drachenart (Blau, Bronze, Gold, Grün, Kupfer, Messing, Rot, Silber oder Weiß) als Totemtier auswählen. Im Kampfrausch erhält er einen Bonus von +1 auf seine Fertigkeitswürfe für Wahrnehmung und einen Moralbonus von +1 auf seine Rettungswürfe gegen Furcht-, Lähmung- und Schlafeffekte. Dieser Bonus steigt um zusätzlich +1 für jede weitere Kampfrauschkraft eines Drachentotems, über die der Barbar verfügt. Ein Barbar muss mindestens die 6. Stufe erreicht haben und über die Kampfrauschkräfte Animalische Wut und Einschüchterndes Niederstarren verfügen, bevor er diese Kampfrauschkraft auswählen kann.