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Version vom 18. Oktober 2022, 20:19 Uhr
Verliehene Fähigkeiten
Du kannst problemlos mit Tieren sprechen oder dich mit ihnen anfreunden. Außerdem behandelst du die Fertigkeit Wissen (Natur) als Klassenfertigkeit.
Mit-Tieren-sprechen (ZF)
Du kannst mit Tieren sprechen, wie durch den gleichnamigen Zauber. Dies kannst du je Tag für eine Anzahl von Runden machen, die 3 + deine Klerikerstufe entspricht.
Tiergefährte (AF)
Auf der 4. Stufe tritt ein Tiergefährte in deine Dienste. Die angewandte Druidenstufe für diese Fähigkeit entspricht deiner Klerikerstufe -3. (Druiden, die diese Fähigkeit über ihren Bund der Natur erhalten, rechnen mit ihrer Druidenstufe -3, um die Eigenschaften ihres Tiergefährten zu bestimmen).
Domänenzauber
1 – Tiere beruhigen, 2 – Tier festhalten, 3 – Tier beherrschen, 4 – Verbündeten der Natur herbeizaubern IV (nur Tiere), 5 – Bestiengestalt III, 6 – Schutzhülle gegen Lebendes, 7 – Tierform, 8 – Verbündeten der Natur herbeizaubern VIII (nur Tiere), 9 – Gestaltwandel.