Schattenbeschwörung: Unterschied zwischen den Versionen

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*'''Rettungswurf:''' [[WIL]], anzweifeln (wenn mit der Illusion interagiert wird), verschieden, siehe Text
*'''Rettungswurf:''' [[WIL]], anzweifeln (wenn mit der Illusion interagiert wird), verschieden, siehe Text
*'''Zauberresistenz:''' Ja, siehe Text
*'''Zauberresistenz:''' Ja, siehe Text
Du benutzt Materie von der Schattenebene, um eine quasi-reale [[Illusion]] von einer oder mehreren Kreaturen, einem Gegenstand oder einer Energie zu erzeugen. Schattenbeschwörung kann jeden [[Magier]]- oder Hexenmeisterzauber des 3. oder eines niedrigeren Grads nachahmen, der zur Schule der [[Beschwörung]] ([[Herbeizauberung]]) oder der Schule der [[Beschwörung]] ([[Erschaffung]]) gehört.Schattenbeschwörungen sind zu einem Fünftel (20 %) so stark wie die Realität. Kreaturen aber, welche die [[Illusionen]] tatsächlich für real halten, werden von ihnen mit voller [[Stärke]] betroffen.Eine Kreatur, die mit einem beschworenen Gegenstand, einer beschworenen Energie oder einer anderen beschworenen Kreatur interagiert, darf einen [[Willenswurf]] machen, um die [[Illusion]] als solche zu erkennen.Zauber, die Schaden verursachen, haben ihren normalen Effekt, solange dem Betroffenen kein [[Willenswurf]] gelingt. Zweifler erleiden nur ein Fünftel (20 %) des Schadens. Wenn der angezweifelte Angriff einen speziellen Effekt hat und keinen Schaden verursacht, besteht nur eine 20 %-Chance, dass er eintritt. Egal ob der [[Rettungswurf]] fürs Anzweifeln gelang oder nicht, darf der Betroffene auch noch einen [[Rettungswurf]] gegen den simulierten Zauber machen. Der SG dafür orientiert sich allerdings am Grad der Schattenbeschwörung (4.) statt am normalen Grad des Zaubers. Außerdem kann jedem Effekt, der mit Schattenbeschwörung hervorgerufen wird, mittels [[Zauberresistenz]] widerstanden werden, selbst wenn das nicht für den simulierten Zauber gilt. Schattengegenstände oder -substanzen haben ihren ganz normalen Effekt, außer eben gegen jene, die sie anzweifeln.Bei Zweiflern wirken sie nur zu 20 %.Eine Schattenkreatur hat nur ein Fünftel der Trefferpunkte, welche eine normale Kreatur ihrer Art hat (egal ob sie nun als [[Illusion]] erkannt wird oder nicht). Sie verursacht ganz normal Schaden und hat ihre üblichen Fähigkeiten und Schwächen. Gegen einen Zweifler verursacht eine Schattenkreatur aber nur ein Fünftel (20 %) ihres normalen Schadens. Alle besonderen Fähigkeiten, die keinen tödlichen Schaden verursachen, funktionieren nur zu 20 %. Würfle für jede Anwendung und jeden betroffenen Charakter separat. Außerdem betragen die [[RK]]-Boni der Kreatur nur ein Fünftel des eigentlichen Werts.Eine Kreatur, deren [[Rettungswurf]] gelingt, sieht die Schattenbeschwörungals durchscheinendes Bild, das über eine verschwommene, schattenhafte Gestalt gelegt ist. Gegenständen gelingt der [[Willenswurf]] gegen diesen Zauber automatisch.
Du benutzt Materie von der Schattenebene, um eine quasi-reale [[Illusion]] von einer oder mehreren Kreaturen, einem Gegenstand oder einer Energie zu erzeugen. Schattenbeschwörung kann jeden [[Magier]]- oder Hexenmeisterzauber des 3. oder eines niedrigeren Grads nachahmen, der zur Schule der [[Beschwörung]] ([[Herbeizauberung]]) oder der Schule der [[Beschwörung]] ([[Erschaffung]]) gehört.


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Schattenbeschwörungen sind zu einem Fünftel (20%) so stark wie die Realität. Kreaturen aber, welche die [[Illusionen]] tatsächlich für real halten, werden von ihnen mit voller [[Stärke]] betroffen.
 
Eine Kreatur, die mit einem beschworenen Gegenstand, einer beschworenen Energie oder einer anderen beschworenen Kreatur interagiert, darf einen [[Willenswurf]] machen, um die [[Illusion]] als solche zu erkennen.
 
Zauber, die Schaden verursachen, haben ihren normalen Effekt, solange dem Betroffenen kein [[Willenswurf]] gelingt. Zweifler erleiden nur ein Fünftel (20%) des Schadens. Wenn der angezweifelte Angriff einen speziellen Effekt hat und keinen Schaden verursacht, besteht nur eine 20%-Chance, dass er eintritt. Egal ob der [[Rettungswurf]] fürs Anzweifeln gelang oder nicht, darf der Betroffene auch noch einen [[Rettungswurf]] gegen den simulierten Zauber machen. Der SG dafür orientiert sich allerdings am Grad der Schattenbeschwörung (4.) statt am normalen Grad des Zaubers. Außerdem kann jedem Effekt, der mit Schattenbeschwörung hervorgerufen wird, mittels [[Zauberresistenz]] widerstanden werden, selbst wenn das nicht für den simulierten Zauber gilt. Schattengegenstände oder -substanzen haben ihren ganz normalen Effekt, außer eben gegen jene, die sie anzweifeln.
 
Bei Zweiflern wirken sie nur zu 20%.
 
Eine Schattenkreatur hat nur ein Fünftel der Trefferpunkte, welche eine normale Kreatur ihrer Art hat (egal ob sie nun als [[Illusion]] erkannt wird oder nicht). Sie verursacht ganz normal Schaden und hat ihre üblichen Fähigkeiten und Schwächen. Gegen einen Zweifler verursacht eine Schattenkreatur aber nur ein Fünftel (20%) ihres normalen Schadens. Alle besonderen Fähigkeiten, die keinen tödlichen Schaden verursachen, funktionieren nur zu 20 %. Würfle für jede Anwendung und jeden betroffenen Charakter separat. Außerdem betragen die [[RK]]-Boni der Kreatur nur ein Fünftel des eigentlichen Werts.
 
Eine Kreatur, deren [[Rettungswurf]] gelingt, sieht die Schattenbeschwörungals durchscheinendes Bild, das über eine verschwommene, schattenhafte Gestalt gelegt ist. Gegenständen gelingt der [[Willenswurf]] gegen diesen Zauber automatisch.
 
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Aktuelle Version vom 13. November 2022, 20:17 Uhr

  • Schule: Illusion (Schatten)
  • Grad: SPI 4, MES 4, BAR 4, HXM/MAG 4
  • Zeitaufwand: 1 Standard-Aktion
  • Komponenten: V, G
  • Reichweite: Siehe Text
  • Effekt: Siehe Text
  • Wirkungsdauer: Siehe Text
  • Rettungswurf: WIL, anzweifeln (wenn mit der Illusion interagiert wird), verschieden, siehe Text
  • Zauberresistenz: Ja, siehe Text

Du benutzt Materie von der Schattenebene, um eine quasi-reale Illusion von einer oder mehreren Kreaturen, einem Gegenstand oder einer Energie zu erzeugen. Schattenbeschwörung kann jeden Magier- oder Hexenmeisterzauber des 3. oder eines niedrigeren Grads nachahmen, der zur Schule der Beschwörung (Herbeizauberung) oder der Schule der Beschwörung (Erschaffung) gehört.

Schattenbeschwörungen sind zu einem Fünftel (20%) so stark wie die Realität. Kreaturen aber, welche die Illusionen tatsächlich für real halten, werden von ihnen mit voller Stärke betroffen.

Eine Kreatur, die mit einem beschworenen Gegenstand, einer beschworenen Energie oder einer anderen beschworenen Kreatur interagiert, darf einen Willenswurf machen, um die Illusion als solche zu erkennen.

Zauber, die Schaden verursachen, haben ihren normalen Effekt, solange dem Betroffenen kein Willenswurf gelingt. Zweifler erleiden nur ein Fünftel (20%) des Schadens. Wenn der angezweifelte Angriff einen speziellen Effekt hat und keinen Schaden verursacht, besteht nur eine 20%-Chance, dass er eintritt. Egal ob der Rettungswurf fürs Anzweifeln gelang oder nicht, darf der Betroffene auch noch einen Rettungswurf gegen den simulierten Zauber machen. Der SG dafür orientiert sich allerdings am Grad der Schattenbeschwörung (4.) statt am normalen Grad des Zaubers. Außerdem kann jedem Effekt, der mit Schattenbeschwörung hervorgerufen wird, mittels Zauberresistenz widerstanden werden, selbst wenn das nicht für den simulierten Zauber gilt. Schattengegenstände oder -substanzen haben ihren ganz normalen Effekt, außer eben gegen jene, die sie anzweifeln.

Bei Zweiflern wirken sie nur zu 20%.

Eine Schattenkreatur hat nur ein Fünftel der Trefferpunkte, welche eine normale Kreatur ihrer Art hat (egal ob sie nun als Illusion erkannt wird oder nicht). Sie verursacht ganz normal Schaden und hat ihre üblichen Fähigkeiten und Schwächen. Gegen einen Zweifler verursacht eine Schattenkreatur aber nur ein Fünftel (20%) ihres normalen Schadens. Alle besonderen Fähigkeiten, die keinen tödlichen Schaden verursachen, funktionieren nur zu 20 %. Würfle für jede Anwendung und jeden betroffenen Charakter separat. Außerdem betragen die RK-Boni der Kreatur nur ein Fünftel des eigentlichen Werts.

Eine Kreatur, deren Rettungswurf gelingt, sieht die Schattenbeschwörungals durchscheinendes Bild, das über eine verschwommene, schattenhafte Gestalt gelegt ist. Gegenständen gelingt der Willenswurf gegen diesen Zauber automatisch.