Wildnisorden

Aus Pathfinder-SRD

Die Ritter des Wildnisordens haben sich dem Schutz der wilden Orte und Kreaturen verschrieben. Sie nehmen den Grünen Glauben mit all seinem Glanz und seinem Schrecken an. Diese Ritter wollen Perversionen der natürlichen Ordnung verhindern, wenn es sein muss auch mit Gewalt.

Ordensregeln: Der Ritter muss seinen Platz in der natürlichen Ordnung kennen und danach streben das Gleichgewicht der Natur zu verteidigen. Er muss gewillt sein der Natur zu erlauben, ihren Verlauf ohne Beeinflussung zu nehmen. Auch muss er all diejenigen auf halten, die der empfindlichen Balance der Natur schaden. Abnorme Kreaturen toleriert er ebenso wenig wie Untote oder die unverantwortliche und gierige Ausbeutung natürlicher Ressourcen durch „zivilisierte“ Völker. Er kann vorausschauend handeln, indem er Einigungen etabliert, die zu einem andauernden Schutz der natürlichen Welt führen. Allerdings nimmt der Ritter immer Zuflucht zur Gewalt, wenn diese der effektivste Weg zur Durchsetzung solcher Absicherungen darstellt.

Herausforderung: Ein Ritter des Wildnisordens kann keine Kreatur der Art Tier oder Pflanze herausfordern. Wann immer er eine Herausforderung ausspricht, erhält er einen Moralbonus von +1 auf Angriffswürfe gegen das Ziel seiner Herausforderung. Dieser Bonus steigt alle 4 Stufen des Ritters um 1. Handelt es sich bei dem Ziel der Herausforderung um eine Aberration oder einen Untoten, dann kann der Ritter in jeder Runde seinen ersten Angriffswurf gegen die Zielkreatur zwei Mal durchführen und sich für ein Resultat entscheiden.

Klassenfertigkeiten: Ein Ritter des Wildnisordens erhält Überlebenskunst und Wissen (Natur) als Klassenfertigkeiten. Zudem erhält ein Ritter des Wildnisordens, wann immer er einen Wurf auf Überlebenskunst macht, um einem Gegner der Art Aberration oder Untoter zu verfolgen, einen Bonus auf den Wurf in Höhe seiner ½ Stufe als Ritter (Minimum +1).

Ordensfähigkeiten: Ein Ritter, der dem Wildnisorden angehört, erhält die folgenden Fähigkeiten, wenn er auf die entsprechende Stufe aufsteigt.

  • Bevorzugtes Gelände (AF): Auf der 2. Stufe wählt sich ein Ritter des Wildnisordens ein Bevorzugtes Gelände aus der Liste der Bevorzugten Gelände des Waldläufers aus (Grundregelwerk, S. 83). Er erhält dieses als Bevorzugtes Gelände; die Fähigkeit funktioniert wie die gleichnamige Fähigkeit des Waldläufers. Auf der 8. Stufe sowie alle 6 Stufen danach wählt er sich ein weiteres Bevorzugtes Gelände aus. Zudem kann er in demselben Rhythmus den Fertigkeitsbonus eines Bevorzugten Geländes um 2 anheben (dies kann auch das Bevorzugte Gelände sein, das eben erst ausgewählt wurde).
  • Wider das Unnatürliche (ÜF): Auf der 8. Stufe kann ein Ritter des Wildnisordens als Freie Aktion ein Mal pro Tag eine Waffe berühren und sie mit der rohen Macht der Kräfte der Natur erfüllen. Für 1 Minute glüht die Waffe in einem dunkelgrünen Licht und verursacht bei Aberrationen und Untoten zusätzlich 1W6 Schadenspunkte. Dieser Schaden ist nicht mit dem zusätzlichen Schaden kumulativ, der durch die Besondere Waffeneigenschaft Verderben verursacht wird. Auf der 16. Stufe kann der Ritter diese Fähigkeit zwei Mal pro Tag einsetzen.
  • Das Ende des Kreislaufs (ÜF): Auf der 15. Stufe neigt alles, was durch einen Ritter des Wildnisordens den Tod fand dazu auch tot zu bleiben. Wann immer der Ritter etwas tötet, so wird die Kreatur behandelt, als ob sie durch einen Todeseffekt umkam, wenn es um die Magie zur Wiederbelebung geht. Zudem steht der Tote unter den Effekten eines dauerhaften Leiche segnen Zaubers (die Stufe des Ritters fungiert als Stufe des Zauberkundigen).