Unterdomäne der Gesetzgebung

Aus Pathfinder-SRD

Hauptdomänen: Ordnung, Runen

Assoziierte Gottheiten: Abadar, Asmodeus, Dispater, Lissala, Winlas

Ersatzfähigkeit: Die folgende Domänenfähigkeit ersetzt Hauch der Ordnung bzw. Sprengrune:

Verbot (ÜF)[Bearbeiten]

Als Standard-Aktion kannst du einer maximal 9 m weit entfernten Kreatur befehlen, eine bestimmte Handlung zu unterlassen (siehe Handlung untersagen ABR ). Sollte die Kreatur die genannte Handlung dennoch vor Beginn deines nächsten Zuges ausführen, erleidet sie 1W6 Schadenspunkte + 1 Punkt pro 2 Klerikerstufen und der Effekt endet. Dies ist ein sprachabhängiger Effekt. Du kannst diese Fähigkeit am Tag dreimal plus dein WE-Modifikator anwenden. Solltest du über die Domänenfähigkeit Zauberrune verfügen, kannst du an das Verbot einen Zaubereffekt hängen, als handle es sich um die Domänenfähigkeit Zauberrune; der Zauber tritt ein, sollte die Kreatur die genannte Handlung ausführen. Der Zaubergrad des Zaubers muss wenigstens 1 Grad niedriger sein als der des dir höchstmöglichen Klerikerzaubers, ferner muss er eine oder mehrere Kreaturen zum Ziel haben, betrifft aber stets nur die Kreatur, welche die Rune auslöst. Die Wirkungsdauer des Verbots wird dabei um eine Anzahl von Runden endsprechend der Höhe des Grades des angehängten Zaubers erhöht; der Effekt endet vorzeitig, wenn er entladen wird.

Ersatzdomänenzauber: 1. — Handlung untersagen ABR , 5. — Mächtiges Handlung untersagen ABR , 9. — Massen-Monster festhalten