Suchen

Aus Pathfinder-SRD
  • Aura: Starke Verwandlung
  • ZS: 15
  • Preis: +4-Bonus

Beschreibung[Bearbeiten]

Nur Fernkampfwaffen können diese Eigenschaft besitzen. Eine Waffe des Suchens fliegt auf ihr Ziel zu und ignoriert jegliche Fehlschlagschance, also auch Tarnung. Der Benutzer muss die Waffe aber immer noch auf den entsprechenden Bereich ausrichten. Pfeile etwa, die aus Versehen auf einen leeren Bereich abgeschossen wurden, steuern nicht auf einen unsichtbaren Gegner zu, selbst wenn ein solcher sich ganz in der Nähe befindet. Starke Erkenntnismagie; ZS 12; Magische Waffen und Rüstungen herstellen, Wahrer Blick; Marktpreis Bonus +1. Tanzen: Eine Tanzende Waffe kann losgelassen werden (Standard-Aktion), so dass sie selbstständig angreift. Sie kämpft vier Runden lang mit dem GAB desjenigen, der sie losgelassen hat, und fällt dann zu Boden. Die Waffe kann während des Tanzes keine Gelegenheitsangriffe ausführen und derjenige, der sie aktiviert hat, ist nicht mit ihr bewaffnet. Hinsichtlich aller anderen Manöver und Effekte, die auf Gegenstände zielen, gilt die Waffe als getragen bzw. benutzt – eben von demjenigen, der sie losgelassen hat. Die Waffe nimmt während des Tanzes den Bereich ein, den auch der Charakter einnimmt, der sie aktiviert hat, und sie kann angrenzende Gegner angreifen (Waffen mit Reichweite können Gegner in bis zu 3m Entfernung angreifen). Die Tanzende Waffe begleitet den Charakter, der sie aktiviert hat, überall hin, egal ob sie sich dafür auf physische oder magische Weise bewegen muss. Hat derjenige, der die Waffe losgelassen hat, eine Hand frei, kann er die Waffe mit einer freien Aktion ergreifen, während sie noch tanzt. Wurde die Waffe auf diese Weise zurückgeholt, kann sie danach vier Runden lang nicht mehr tanzen (alleine angreifen).

Erschaffung[Bearbeiten]

  • Voraussetzungen: Magische Waffen und Rüstungen herstellen, Gegenstände beleben
  • Kosten: +4-Bonus