Dein Zorn lauert stets unter der Oberf läche, lässt sich aber recht zielgerichtet nutzen. Wer versucht, dich zu zwingen, die Kontrolle zu verlieren, den erwartet eine unschöne Überraschung.
Voraussetzungen: Eiserner Wille, Klassenmerkmal Kampfrausch.
Vorteil: Du erhältst einen Bonus von +2 auf Fertigkeitswürfe für Einschüchtern, wenn du dich nicht im Kampfrausch befindest. Sollte dir ein Rettungswurf gegen einen Furchteffekt misslingen, kannst du in Kampfrausch verfallen, statt der Furcht nachzugeben. Du kannst diesen Kampfrausch aber nicht freiwillig beenden, solange die Wirkungsdauer des Furchteffektes besteht. Der Furchteffekt muss aber nicht durch Zeitablauf enden, sondern kann auch mit dem Tod der furchtauslösenden Kreatur enden. Ferner endet dein Kampfrausch natürlich, wenn du dein täglichen Runden an Kampfrausch verbraucht hast. Dieses Talent hat keine Wirkung, wenn du dich bereits im Kampfrausch befindest, wenn du einem Furchteffekt ausgesetzt wirst.