Du kannst deine niederstreckende Macht nutzen, um einen Verbündeten vor bekanntem Bösen zu schützen.
Voraussetzungen: GAB +5, Klassenmerkmal Böses niederstrecken.
Vorteil: Wenn du das Ziel deiner Fähigkeit Böses niederstrecken wählst, kannst du zudem eine andere Kreatur als dich selbst innerhalb deiner Sichtlinie wählen. Während deine Fähigkeit zum Niederstrecken aktiv ist, erhält die von dir gewählte zusätzliche Kreatur gegen Angriffe des Zieles deines Niederstreckens einen Ablenkungsbonus in Höhe deines Charismamodifikators auf ihre RK. Du erhältst derweil den üblichen Ablenkungsbonus auf deine RK aus Böses niederstrecken nicht.
Normal: Während Böses niederstrecken aktiv ist, erhält der Paladin gegen Angriffe des Zieles des Niederstreckens einen Ablenkungsbonus in Höhe seines Charismabonus auf seine RK (sofern vorhanden).