Du kannst Fehler in der Deckung deines Gegners nutzen, um dich von erlittenen Wunden zu heilen.
Voraussetzungen: KO 13, Selbstheilung, Charakterstufe 4
Vorteil: Das Maximum deines Selbstheilungsvorrates steigt um 1 Punkt. Wenn ein von dir bedrohter Gegner bei dir einen Gelegenheitsangriff provoziert, kannst du als Schnelle Aktion einen oder mehr Punkte deines Selbstheilungsvorrates aufwenden, um dich zu heilen (siehe Selbstheilung), statt den Gelegenheitsangriff durchzuführen. Dies zählt nicht gegen das Maximum an Gelegenheitsangriffen, welche du pro Runde ausführen kannst.