Befallenes Feenwesen (HG +2)

Aus Pathfinder-SRD

„Befallenes Feenwesen“ ist eine erworbene Schablone, die jedes Feenwesen mit 2 oder mehr Trefferwürfeln erhalten kann; dieses Feenwesen wird im Folgenden als die Basiskreatur bezeichnet. Ein Befallenes Feenwesen nutzt die Spielwerte und Fähigkeiten der Basiskreatur, sofern im Weiteren nicht anders vermerkt:

HG: HG der Basiskreatur +2.

Gesinnung: Chaotisch Böse.

Sinne: Ein Befallenes Feenwesen erlangt Dunkelsicht 18 m; sollte die Basiskreatur bereits über Dunkelsicht verfügt, steigt die Reichweite dieser Fähigkeit um +9 m.

RK: Die Natürliche Rüstung verbessert sich um +2.

Verteidigungsfähigkeiten: Ein Befallenes Feenwesen erhält Immunität gegen Gift, Krankheit, Lähmung und Verwandlung, Resistenz Elektrizität 10 und Kälte 10, SR 10/ Kaltes Eisen und Gutes, sowie ZR 11 + angepasster HG. Ein Befallenes Feenwesen erhält ferner die folgenden Fähigkeiten:

  • Fungusheilung (ÜF): Solange das Befallene Feenwesen sich nicht weiter als 300 m von einer verseuchten Pf lanze signifikanter Größe, z.B. einem Baum, entfernt und Kontakt zu feuchter Erde hält, erhält es Schnelle Heilung 5. Das Befallene Feenwesen muss keine besondere Bindung zu dem infizierten Baum besitzen, um diese Fähigkeit nutzen zu können.

Besondere Angriffe: Ein Befallenes Feenwesen erlangt die folgenden besonderen Angriffe. Sofern nicht anders vermerkt ist der SG 10 + ½ TW des Befallenen Feenwesens + sein KO-Modifikator.

  • Dornen schleudern (AF): Ein Befallenes Feenwesen kann als Standard-Aktion eine Faustvoll nadelspitzer Dornen auf ein einzelnes Ziel innerhalb von 6 m verschießen. Der Dornenangriff verursacht Schaden wie ein natürlicher Stachelangriff entsprechend der Größe des Feenwesens (1W4 bei einem Mittelgroßen Feenwesen), es handelt sich aber um einen Fern- und keinen Nahkampfangriff, ferner ist es stets ein Primärangriff.
  • Parasitärer Bund (ÜF): Das Befallene Feenwesen kann einmal am Tag nach einem Erfolg beim Dornenschleudern den Dorn in eine zuckende, sich eingrabende Made verwandeln, welche das Ziel befällt. Das Ziel muss einen Zähigkeitswurf ablegen, misslingt dieser, unterliegt es einem kurzfristigen Fluch. Der Parasit erschafft dann eine unheilige Verbindung zum Ziel und bindet es so für 5 Runden an das Befallene Feenwesen. Während dieser Zeit erleidet das Befallene Feenwesen nur die Hälfte jedes Trefferpunkteschadens, während das Ziel die andere Hälfte erleidet. An der jeweiligen Schadensart ändert sich nichts. Eine Kreatur kann stets nur einem Parasitären Bund unterliegen. Dieser Bund zählt als Fluch und als Krankheit.

Besondere Eigenschaften: Ein Befallenes Feenwesen erhält die folgenden besonderen Eigenschaften:

  • Beflecktes Blut (AF): Das Blut und das Fleisch eines Befallenen Feenwesens sind von Krankheit befallen. Jede Kreatur, die einen erfolgreichen Bissangriff gegen ein Befallenes Feenwesen ausführt, es verschlingt oder anderweitig einen Teil eines solchen Wesens verdaut, muss einen Zähigkeitswurf ablegen; misslingt dieser Rettungswurf, erleidet es jeweils 1 Punkt ST- und GE-Schaden. Eine Minute später muss die Kreatur einen zweiten Rettungswurf gegen denselben SG ablegen; scheitert dieser Wurf, leidet es für 1 Minute unter dem Zustand Übelkeit und erleidet zudem jeweils 1W6 Punkte ST- und GE-Schaden. Dies ist ein Krankheitseffekt.
  • Tochter des Befalls (ÜF): Feenkreaturen mit engen Banden zu einer bestimmten Pf lanze reagieren anders auf die Schablone für Befallene Feenwesen. Befallene Dryaden sind z.B. nicht länger von einem bestimmten Baum abhängig – ihre besondere Fähigkeit Baumabhängig wird so modifiziert, dass sie sich nur noch innerhalb von 300 m zu einem befallenen Baum auf halten müssen. Diese Fähigkeit kommt nur bei Befallenen Dryaden und anderen Feenwesen mit einem ähnlichen Bund mit Pflanzen vor.
  • Verheerte Einheit (ÜF): Befallene Feenwesen können über maximal 30 m hinweg durch das gemeinsame Fungusschwarmbewusstsein miteinander kommunizieren. Dies ermöglicht ihnen nicht, die Sinne anderer zu nutzen, sie können aber mittels Telepathie Informationen und Taktiken weitergeben. Sollte ein Befallenes Feenwesen sich einer Gefahr bewusst sein, wissen alle Befallenen Feenwesen innerhalb der Reichweite um diese Gefahr und können nicht überrascht werden.

Attributswerte: ST +4, KO +4, CH +2. Talente: Befallene Feenwesen erhalten das Bonustalent Abgehärtet.

Fertigkeiten: Ein Befallenes Feenwesen erhält einen Volksbonus von +2 auf Fertigkeitswürfe für Heimlichkeit, Wahrnehmung und Wissen (Natur).