- Preis: Bonus +3
- Ausrüstungsplatz: Keiner
- ZS: 9
- Gewicht: —
- Aura: Durchschnittliche Hervorrufungsmagie
Beschreibung[Bearbeiten]
Diese besondere Eigenschaft kann nur einer Nahkampfwaffe mit einem Griff verliehen werden. Eine Waffe der Schattenhaftigkeit reflektiert kein Licht und ist stets in Schatten gehüllt. Hinsichtlich Angriffen oder Effekten gegen die Waffe (z.B. Kampfmanöver für EntreißenEXP, Entwaffnen oder Gegenstand zerschmettern oder Zauber wie Auflösung oder Rostgriff) besitzt die Waffe Tarnung. Der Träger erhält Dunkelsicht 9 m, während er den Griff oder Knauf der Waffe festhält, selbst wenn diese nicht gezogen ist. Auf Befehlswort hin strahlt eine gezogene und in der Hand des Trägers befindliche Waffe der Schattenhaftigkeit Dunkelheit in einem 6 m-Radius aus, sodass sich die Lichtverhältnisse im Wirkungsbereich um einen Schritt verschlechtern (helles Licht zu normalem Licht, normales Licht zu Dämmerlicht, Dämmerlicht zu Dunkelheit). Aufgrund der durch die Waffe verliehene Dunkelsicht wird die Sicht des Trägers durch diese Dunkelheit nicht beeinträchtigt. Diese Dunkelheit wird als Zaubereffekt des 2. Grades behandelt hinsichtlich seiner Effekte auf magische Lichtquellen. Diese Dunkelheit unterdrückt Lichtzauber, kann aber nicht genutzt werden, um sie zu bannen oder als Gegenzauber zu kontern. Die Dunkelheit endet, sollte die Waffe fallen gelassen, entwaffnet, fortgesteckt oder anderweitig weggesteckt werden.
Erschaffung[Bearbeiten]
- Voraussetzungen: Magische Waffen und Rüstungen herstellen, Dunkelheit, Dunkelsicht
- Kosten: Bonus +3