Mitreißender Kampfrausch

Aus Pathfinder-SRD
Version vom 2. April 2024, 15:23 Uhr von Kitcat (Diskussion | Beiträge)
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Der Anblick eines Verbündeten im Kampfrausch heizt deine eigene Wut an.

Voraussetzungen: Halb-Ork oder Ork, nicht rechtschaffen.

Vorteil: Wenn du zu einem Verbündeten angrenzend bist, welcher sich im Kampfrausch befindet, kannst du als Freie Aktion in einen ähnlichen, wenn auch schwächeren Kampfrausch verfallen. Dieser schwächere Kampfrausch verleiht dir alle Vor- und Nachteile eines barbarischen Kampfrauschs, wobei der Moralbonus auf Stärke und Konstitution nur +2 beträgt. Solange du angrenzend zu einem Verbündeten im Kampfrausch bleibst, gibt es keine zeitliche Begrenzung deines Kampfrausches – du könntest dich mittels eines 1,50m-Schrittes von einem im Kampfrausch befindlichen Verbündeten zu einem anderen bewegen, ohne dabei deinen Kampfrausch zu beenden. Wenn dieser Kampfrausch endet, bist du erschöpft. Du kannst nicht in einen Kampfrausch verfallen, wenn du bereits erschöpft bist.

Kampftrick: Wenn ein Verbündeter innerhalb von 9 m Entfernung sich im Kampfrausch befindet, kannst du 5 Ausdauerpunkte aufwenden, um in einen Mitreißenden Kampfrausch zu verfallen. Dies gilt selbst dann, wenn du nicht zu ihm angrenzend sein solltest. Bis zum Ende des Kampfrausches darfst du dich nicht weiter als 9 m von einem im Kampfrausch befindlichen Verbündeten entfernen, um deinen Mitreißenden Kampfrausch aufrechtzuerhalten.