Piratenbanner

Aus Pathfinder-SRD
Version vom 9. Juli 2023, 13:52 Uhr von Kitcat (Diskussion | Beiträge) (Textersetzung - „Wundersame Gegenstände (keiner)“ durch „Wundersame Gegenstände (Keiner)“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
  • Preis: 2.500 GM
  • Ausrüstungsplatz: Keiner
  • ZS: 3
  • Gewicht: 10 Pfd
  • Aura: Schwache Verwandlungsmagie

Beschreibung[Bearbeiten]

Drei kleine Metallringe schmücken eine Seite dieses langen, rechteckigen, magisch funkelnden, schwarzen Stoffstücks. Ist das Banner am Mast eines Schiffes oder anderen Wasserfahrzeuges befestigt, kann ein Passagier an Bord, der über Sichtlinie zum Banner verfügt, ein Mal am Tag das Befehlswort und den Namen eines Hafens seiner Wahl aussprechen, um das Banner in eine Flagge des fraglichen Hafens für 24 Stunden zu verwandeln, samt der passenden Farben und Heraldik. Wenn sich das Banner verwandelt, verwandelt es zugleich alle anderen Fahnen, Flaggen und Beschriftungen, welche das Gefährt kennzeichnen. Dies schließt auch die Fracht ein, sofern diese mit ihrem Ursprung oder Ziel beschriftet ist. Sollte das Banner während der Wirkungsdauer vom Mast des Schiffes entfernt werden, nehmen das Banner und alle sonstigen betroffenen Fahnen und Beschriftungen wieder den Originalzustand an. Betroffene Flaggen und Beschriftungen strahlen eine schwache Aura von Verwandlungsmagie aus; sollte die Magie, welche eine Flagge oder Beschriftung (das Piratenbanner eingeschlossen) unterdrückt werden (z.B. mittels Magie bannen), so wird sämtliche Magie des Banners unterdrückt. Kreaturen, die mit betroffenen Bannern, Frachtgegenständen, Flaggen oder ähnlichen Beschriftungen interagieren (z.B. im Rahmen einer sehr umfassenden Untersuchung oder einer Berührung), können die Magie des Banners mit einem Willenswurf gegen SG 14 durchschauen.

Erschaffung[Bearbeiten]

  • Voraussetzungen: Wundersamen Gegenstand herstellen, Zaubertrick
  • Kosten: 1.250 GM