- Preis: +2-Bonus
- Aura: Durchschnittliche Verwandlung
- ZS: 10
Beschreibung[Bearbeiten]
Ein Verschmelzender Schild kann mit einer gehaltenen Einhand- oder leichten Waffe verschmelzen. Der Träger entscheidet jede Runde, ob er mit der Waffe angreift oder mit dem Schild abwehrt. Um den Schild zu verschmelzen oder zu befreien, ist ein Befehlswort nötig. Der Schild muss getragen werden, damit er mit einer Waffe verschmelzen kann. Die Verschmelzung umzukehren führt dazu, dass der Schild wieder getragen wird. Während der Schild verschmolzen ist, kann der Träger diese Hand nur dazu nutzen, um mit der Waffe anzugreifen oder sich mit dem Schild zu verteidigen (er kann z.B. keine Zauber wirken oder Objekte manipulieren). Angriffswürfe mit der Waffe müssen mit einem Malus von -2 abgelegt werden, solange die Waffe mit einem leichten Schild verschmolzen ist, oder mit einem Malus von -4, solange sie mit einem schweren Schild verschmolzen ist. Wenn der Träger mit der verschmolzenen Waffen angreift, verliert er bis zu Beginn seines nächsten Zuges den Schildbonus auf seine RK. Ein verschmolzener Schild kann nicht für Schildstöße genutzt werden. Nur leichte und schwere Schilde können Verschmelzende Schilde werden.
Erschaffung[Bearbeiten]
- Voraussetzungen: Magische Waffen und Rüstungen herstellen, Vielseitige WaffeEXP
- Kosten: +2 Bonus