Pfotenorden

Aus Pathfinder-SRD

Nur Halblinge, welche auf Hunden oder Wölfen reiten, können diesem Ritterorden beitreten. Beim Beitritt schwören sie, Halblinge, ihre Ansiedlungen und andere Unschuldige zu verteidigen, indem sie die Wildnis patrouillieren und nach möglichen Bedrohungen für Einzelne und Gemeinschaften suchen. Diese Ritter bringen potentielle Gefahren mit einer ruchlosen Effizienzund Entschlossenheit zur Strecke, welche Angehörige anderer Völker überraschen und sogar etwas erschrecken.

Ordensregeln: Der Ritter muss seine Gemeinschaft vor umherstreifenden und wütenden Monstern ebenso schützen wie vor furchterregenden Eroberern. Seine erste Pflicht besteht stets darin, Halblinggemeinschaften zu helfen, er schwört aber auch, jene zu beschützen, die sich nicht selbst gegen solche Bedrohungen in der Wildnis schützen können. Er darf niemals etwas tun, das eine Halblinggemeinschaft oder eine unschuldige Kreatur in Gefahr bringen würde. Als Ritter des Pfotenordens muss er entweder einen Hund oder einen Wolf als Reittier wählen.

Herausforderung: Wenn ein Ritter des Pfotenordens eine Herausforderung ausspricht, erhält sein Reittier einen Ausweichbonus von +1 auf seine RK, solange es das Ziel der Herausforderung bedroht und vom Ritter geritten wird. Dieser Bonus steigt pro 4 Stufen als Ritter um +1 an.

Fertigkeiten: Ein Ritter des Pfortenordens fügt Überlebenskunst und Wissen (Natur) der Liste seiner Klassenfertigkeiten hinzu. Er kann Fertigkeitswürfe für Wissen (Natur) ungeübt ablegen. Ferner ist er in der Lage, beritten Spuren zu lesen und legt beim Spurenlesen und -folgen immer die Bewegungsrate seines Reittiers zugrunde, um den Malus für Spurenlesen in der Bewegung zu bestimmen.

Ordensfähigkeiten: Ein Ritter des Pfotenordens erhält die folgenden Klassenfähigkeiten im Rahmen seines Stufenaufstiegs:

  • Schutz vor Gefahr (AF): Mit der 2. Stufe kann der Ritter seine Verbündeten auf drohende Gefahr vorbereiten. Als Standard-Aktion kann er alle Verbündeten innerhalb von 9 m auf die Gefahr vorbereiten und einen Bonus auf eine Art Rettungswurf (REF, WIL oder ZÄH) verleihen, die er selbst auswählt. Wenn diese Verbündeten während der nächsten Minute einen Rettungswurf dieser Art nicht schaffen, können sie den Wurf mit einem Kompetenzbonus von +4 als Augenblickliche Aktion wiederholen. Sie müssen aber das Ergebnis des zweiten Wurfs behalten, selbst wenn dieses schlechter ausfallen sollte. Der Ritter kann diese Fähigkeit bis zu drei Mal am Tag einsetzen, aber nur jeweils einmal pro Art von Rettungswurf.
  • Wölfische Wildheit (AF): Mit der 8. Stufe wird das Reittier des Ritters im Rahmen eines Kampfmanövers für Ansturm oder Niederrennen als um eine Größenkategorie größer betrachtet hinsichtlich der Kreatur, gegen die es vorgeht. Bei dem Reittier muss es sich um einen Hund oder einen Wolf handeln. Der Ritter erhält ferner ein Bonustalent von der folgenden Liste: Angriff im Vorbeireiten, Beherzter Sturmangriff, Berittener Kampf, Entsatteln, Fertigkeitsfokus (Reiten) oder Trampeln. Er muss die Voraussetzungen des gewählten Talents erfüllen.
  • Riesentöter (AF): Mit der 15. Stufe erhält der Ritter einen Bonus in Höhe seiner ½ Ritterstufe auf Schadenswürfe, wenn er das Ziel seiner Herausforderung im Nahkampf trifft und dieses um wenigstens zwei Größenkategorien größer ist als er. Dieser Schaden wird bei einem Kritischen Treffer multipliziert.