Richtspruch verleihen

Aus Pathfinder-SRD
Version vom 5. November 2022, 17:44 Uhr von Kitcat (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „*'''Schule:''' Erkenntnis *'''Grad:''' INQ 1 *'''Zeitaufwand:''' 1 Standard-Aktion *'''Komponenten:''' V, GF *'''Reichweite:''' Berührung *'''Ziel:''' 1 Verbündeter *'''Wirkungsdauer:''' 1 Runde/Stufe *'''Rettungswurf:''' WIL, keine Wirkung (harmlos) *'''Zauberresistenz:''' Ja (harmlos) Du überträgst göttliches Wissen und Zorn von dir auf einen Verbündeten. Dieser Verbündete erhält die Vorteile einer deiner aktiven Richts…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)
  • Schule: Erkenntnis
  • Grad: INQ 1
  • Zeitaufwand: 1 Standard-Aktion
  • Komponenten: V, GF
  • Reichweite: Berührung
  • Ziel: 1 Verbündeter
  • Wirkungsdauer: 1 Runde/Stufe
  • Rettungswurf: WIL, keine Wirkung (harmlos)
  • Zauberresistenz: Ja (harmlos)

Du überträgst göttliches Wissen und Zorn von dir auf einen Verbündeten. Dieser Verbündete erhält die Vorteile einer deiner aktiven Richtsprüche (so wie du selbst auch). Solltest du keinen Richtspruch nutzen können (z.B. weil du dich nicht im Kampf befindest, verängstigt, bewusstlos o.a. bist) oder den Richtspruch wechseln, verliert der Verbündete die Vorteile des Richtspruches. Solltest du mehrere Richtsprüche aktiv haben, erhält der Verbündete nur einen davon,(den du auswählst) wenn du diesen Zauber wirkst.