Draufgängertum (AF)

Aus Pathfinder-SRD
Version vom 17. Oktober 2022, 17:18 Uhr von Kitcat (Diskussion | Beiträge) (Die Seite wurde neu angelegt: „Mit der 15. Stufe kann ein Draufgänger, welcher über wenigstens 1 Elanpunkt verfügt, bei Fertigkeitswürfen für Akrobatik, Entfesselungskunst, Fliegen, Klettern, Reiten oder Schwimmen selbst dann 10 nehmen, wenner abgelenkt ist oder sich in unmittelbarer Gefahr befindet. Er kann diese Fähigkeit in Verbindung mit dem Draufgängertrick Heldentat einsetzen. Category:DraufgängertricksCategory:Ausbauregeln VI: KlassenCategory:Benötigt Verlin…“)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Mit der 15. Stufe kann ein Draufgänger, welcher über wenigstens 1 Elanpunkt verfügt, bei Fertigkeitswürfen für Akrobatik, Entfesselungskunst, Fliegen, Klettern, Reiten oder Schwimmen selbst dann 10 nehmen, wenner abgelenkt ist oder sich in unmittelbarer Gefahr befindet. Er kann diese Fähigkeit in Verbindung mit dem Draufgängertrick Heldentat einsetzen.