Ablegen

Aus Pathfinder-SRD
Version vom 5. November 2022, 22:21 Uhr von Kitcat (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Das Ziel betrachtet seine eigene Kleidung als hoffnungslos aus der Mode geraten, übertrieben und peinlich, sodass es den Zwang verspürt, sich von ihr zu trennen. Das Ziel muss jede Runde eine Bewegungsaktion aufwenden, um einen getragenen Gegenstand mit dieser Bewegungsaktion abzulegen, sofern der Gegenstand mit einer Bewegungsaktion ablegbar ist; im Anschluss lässt es den Gegenstand fallen. Das Ziel unterscheidet dabeinicht zwischen magischen und nichtmagischen Gegenständen; jede Runde wird zufällig bestimmt, aus welchem Körperplatz es einen Gegenstand ablegt (Augen, Brust, Füße, Gürtel, Hände, Handgelenke, Kopf, Körper, Schultern oder Stirn; lass aber jene Ausrüstungsplätze aus, die leer sind oder einen Gegenstand enthalten, der mehr als eine Bewegungsaktion zum Ablegen benötigt). Kreaturen können pro Ausrüstungsplatz zwar nur einen magischen Gegenstand am Leib tragen, können aber durchaus mehrere nichtmagische Gegenstände in einem Ausrüstungsplatz mit sich führen; in diesem Fall bestimmst du zufällig, welcher dieser Gegenstände abgelegt wird. Sollte ein Ziel ein Kleidungs- oder Ausrüstungsstück tragen, welches keinem dieser Ausrüstungsplätze zugewiesen ist, z.B. eine Hose oder einen Köcher, so füge ihn der Liste nach Maßgabe des SL in einem der Plätze oder als virtuellen eigenen Platz hinzu. Das Ziel betrachtet die abgelegten Gegenstände voller Abscheu. Sollte es gezwungen werden, einen solchen Gegenstand zu berühren (z.B. sollte der Gegenstand als improvisierte Waffe im Rahmen eines Berührungsangriffes gegen das Ziel Verwendung finden), so erhält das Ziel für 1W3 Runden den Zustand Kränkelnd. Sieht von der Bewegungsaktion ab, die das Ziel jede Runde zum Ablegen eines Gegenstandes nutzen muss, kann es ansonsten nach Belieben handeln.