Strahlendes Licht

Aus Pathfinder-SRD
Version vom 5. Oktober 2023, 22:15 Uhr von Kitcat (Diskussion | Beiträge)
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  • Aura: Starke Verwandlung
  • ZS: 16
  • Preis: +4-Bonus

Beschreibung

Eine solche Waffe besteht zum Großteil aus Licht, was ihr Gewicht jedoch nicht beeinflusst. Die Waffe leuchtet immer so stark wie eine Fackel (Radius 6 m) und ignoriert tote Materie. Rüstungs- und Schildboni auf die RK (auch Verbesserungsboni einer Rüstung) gelten nicht gegen eine Waffe des Strahlenden Lichts, da sie diese einfach durchdringt. (Geschicklichkeits-, Ablenkungs-, Ausweich-, natürliche Rüstungsboni und andere vergleichbare Boni gelten natürlich immer noch.) Eine Waffe des Strahlenden Lichts kann Untoten, Konstrukten und Gegenständen nicht schaden. Nur Nahkampfwaffen, Wurfwaffen und Munition können diese Eigenschaft besitzen.

Erschaffung

  • Voraussetzungen: Magische Waffen und Rüstungen herstellen, Gasförmige Gestalt, Dauerhafte Flamme
  • Kosten: +4-Bonus