Kategorie:Ionensteine

Aus Pathfinder-SRD
Version vom 9. Juli 2023, 13:05 Uhr von Kitcat (Diskussion | Beiträge)
(Unterschied) ← Nächstältere Version | Aktuelle Version (Unterschied) | Nächstjüngere Version → (Unterschied)

Zu den ersten Entdeckungen der Kundschafter zählt die azlantische Ionensteintechnologie. Diese rätselhaften Edelsteine verleihen ihren Benutzern seltsame und große Kräfte und erwiesen sich als die größte magische Innovation, welche jemals auf den Seiten der Chroniken der Kundschafter verewigt wurde.

  • Aura: Durchschnittlich (verschieden)
  • ZS: 12
  • Ausrüstungsplatz: keiner
  • Preis: verschieden
  • Gewicht: -

Beschreibung

Diese Kristalle schweben immer in der Luft und müssen sich innerhalb von 90cm in der Nähe des Besitzers befinden, um von Nutzen zu sein. Wenn ein Charakter in den Besitz eines solchen Steins gerät, muss er diesen festhalten und dann freilassen. Daraufhin wird der Ionenstein den Kopf des Besitzers in einer Entfernung von 1W3 x 10cm umkreisen. Um ihn danach noch von diesem Charakter zu trennen, muss der Stein ergriffen oder mit einem Netz eingefangen werden. Es ist dem Besitzer natürlich auch möglich, den Stein selbst zu entfernen und wegzupacken (um ihn beispielsweise in Sicherheit zu bringen, während er schläft). Für diese Zeit verliert er jedoch die Vorteile, die der Stein verleiht. Ionensteine haben eine RK von 24, 10 Trefferpunkte und eine Härte von 5. Die regenerativen Kräfte des perlmuttfarbenen Ionensteins funktionieren wie ein Regenerationsring. Es wird nur Schaden geheilt, den der Charakter erlitten hat, während er den Stein trug. Hellviolette Ionensteine und Lavendelfarbene und grüne Ionensteine funktionieren wie ein Auffangzepter. Allerdings muss der Benutzer dafür eine Aktion vorbereitet haben und Ionensteine können auch keine Zauber verbessern. Zauber, die in einem leuchtend violetten Stein gespeichert wurden, müssen zwar von einem Zauberkundigen dorthinein gewirkt werden, benutzen kann sie aber jeder (siehe Schwächerer Zauberspeicherring).

Erschaffung

  • Voraussetzungen: Wundersamen Gegenstand herstellen, Erschaffer muss mindestens die 12. Stufe erreicht haben
  • Kosten: Hälfte des Preises